Von der Forstakademie zur „Hochschule für Nachhaltigkeit“ – Glückwunsch!

Über dem Portal des Gebäudes in Eberswalde, in das im Jahre 1830 die Höhere Preussische Forstlehranstalt einzog, stehen die heute noch gültigen Worte: „Den Wald zu pflegen bringt allen Segen“. Hier wurde die forstliche Lehre und Forschung, die schon vorher begonnen hatte, weiterentwickelt – hier steht die Wiege der Entdeckung und Ausformulierung des Begriffs der Nachhaltigkeit, die heute alle Bereiche unseres Lebens beherrscht (oder jedenfalls beherrschen sollte). So wurde die alte Forstakademie zu Eberswalde die bedeutendste und wichtigste Forsthochschule Europas, bis sie 1963 von den Machthabern der DDR aus politischen Gründen geschlossen wurde. Aber schon 1992 nahm sie als Fachhochschule Eberswalde den Lehrbetrieb insbesondere in den Forstwissenschaften wieder auf und setzte die Tradition der von Pfeil, Ratzeburg, Schneider und vielen anderen begründeten Lehre und Forschung fort.
Ich hatte das Privileg, einige Jahre lang an dieser Hochschule das deutsche Jagdrecht zu lehren. Deshalb freue ich mich ganz besonders, dass die Fachhochschule – kein sehr fetziger Name – am Freitag dem 19. März 2010 umbenannt wurde in „Hochschule für nachhaltige Entwicklung.
Glückwunsch!
Was dieser Begriff bedeutet, lesen Sie in dieser website im Abschnitt „wir über uns“, dort „Nachhaltigkeit“.

Ihr
Dr. Wolfgang Lipps
Rechtsanwalt
Geschäftsführer JUN.i Institut für Jagd, Umwelt und Naturschutz
(Liepe bei Eberswalde!)

Weltuntergang nicht schlüssig dargelegt

Der weltweit grösste Teilchenbeschleuniger (Large Hadron Collider – LHC) ist im Oktober 2008 im Europäischen Forschungszentrum CERN bei Genf in Betrieb gegangen. Forscher hoffen auf überraschende und epochale Erkenntnisse.
Allerdings könnten dabei auch, wenn wahrscheinlich nur für sehr kurze Zeit, kleine „Schwarze Löcher“ entstehen. Die hält die Wissenschaft für harmlos.
Nicht so eine in Zürich lebende Deutsche. Sie befürchtet, dass diese schwarzen Löcher den Untergang der Welt herbeiführen könnten, weil die ja die sattsam bekannte Unart besitzen, alle Materie in sich hineinzusaugen (und irgendwo wieder auszuspucken, oder auch nicht). Das, so meint sie, verstösst gegen ihr Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 2 Abs. 2 GG. Plausibel, nicht?
Damit ist sie jetzt allerdings beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Denn sie habe den möglichen Eintritt des Weltuntergangs „nicht schlüssig dargelegt“. Ein Hinweis auf theoretische Wahrscheinlichkeiten, die noch dazu mit der herrschenden wissenschaftlichen Meinung im Widerspruch stünden und so selbst von Unterstützern der Schadenstheorie nicht dargelegt würden, sei nicht hinreichend.
Hoffentlich hat das Bundesverfassungsgericht recht. Sonst ist auch unsere Arbeit für Umwelt und Naturschutz umsonst, wenn die Schorfheide demnächst in ein schwarzes Loch gesogen wird, wo sie sich allerdings dann mit den Finanzmitteln unserer Kommunen wiederfinden würde.

Dr. Wolfgang Lipps
JUN.i Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz