Archiv für Juli 2010

Jul 2010 19

Waffenbesitzsteuer gegen Amokläufer – der neue Stuttgarter Unsinn !


Stuttgart will als erste deutsche Kommune eine „Waffenbesitzsteuer“ einführen. Die Begründung dafür lautet unter anderem, diese finanzielle Belastung könne geeignet sein, die Zahl der Waffen zu reduzieren, was deren Missbrauch verringere. Die FDP in Stuttgart hält die „Amokverhinderung“ für Unsinn und das Ganze für einen Versuch, sich zusätzliches Haushaltsgeld zu beschaffen.

Recht hat sie, die FDP.

Stuttgart behauptet, es läge ein Gutachten vor, wonach die Stadt eine derartige Steuer erheben dürfe.

Das Gutachten möchte ich sehen, es kann nur falsch sein!

Grundsätzlich dürfen Landkreise und kreisfreie Städte, wenn das in den jeweiligen Kommunalabgabengesetzen so verankert ist, Steuern erheben. Die müssen allerdings die verfassungsrechtlichen Grenzen, die im Einzelnen sehr komplex sind, einhalten – das wollen wir hier mal nicht weiter vertiefen, aber eine Einzelprüfung auch, nicht nur, unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgrundsatzes der Verfassung macht erhebliche Bedenken deutlich, zumal jede Steuernorm umfassend zu prüfen ist.

Nun gibt es aber anerkannter Massen bei Steuern die dogmatisch wichtige Unterteilung in Normgruppen, denen jede Steuerart zugeordnet werden muss, weil sich daraus unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben. Deshalb unterscheidet die Wissenschaft in

- Fiskalzwecknormen einerseits, und
- Sozialzwecknormen andererseits.

Eine dritte Gruppe besteht aus Vereinfachungszwecknormen, die oft eine gemischte Motivation der beiden Hauptgruppen zum Zweck der Vereinfachung und besseren Durchsetzbarkeit verbinden.

Fiskalzwecknormen dienen vordringlich der Deckung des notwendigen Finanzbedarfs der Haushalte. Sie müssen sich streng am Leistungsfähigkeitsprinzip des Steuerpflichtigen, am Gleichheitsgrundsatz der neueren Rechtsprechung (BVerfG v. 07.10.80 = BVerfGE 55 S. 72, 88 und BVerfG v. 29.05.87 = BVerfGE 68 S. 301 = NJW 87, 3246), an der Notwendigkeit und der Zumutbarkeit orientieren. Grundsätzlich sind Fiskalsteuern sog. „Aufwandsteuern“, weil ihnen irgendeine Verwaltungsleistung, deren Aufwand finanziert werden muss, zugrunde liegt.

Schon diesen Kriterien hält die geplante Stuttgarter Steuer nicht stand.

Vor allem aber ist sie keine Sozialzwecknorm – das müsste sie aber sein, wenn sie eine „Lenkungsfunktion“, also die Verringerung der Anzahl von Waffen in Privathand und damit eine Eindämmung von waffenbezogenen Straftaten einschliesslich der Amoktaten beabsichtigt. Die geplante Steuer müsste dem Gemeinwohl dienen, aber das ist wohl mehr als fraglich, zumal man den angeblich gewünschten Zweck mit Sicherheit nicht erreichen wird.

Tatsächlich geht es hier wohl nur um Geld. Die verschwindend geringe Anzahl der Straftaten mit legalen Waffen, die immer wieder mit pawlow´scher Reflexhaftigkeit zu neuen Verschärfungen der Waffengesetzgebung führt, wird durch eine lokale Besitzsteuer einer einzelnen Kommune mit Sicherheit nicht beeinflusst Und Amokläufer – die es übrigens ebenso häufig wie mit Schusswaffen auch mit Messer und Axt gibt – kann man weder mit Waffengesetzen noch mit Besitzsteuern verhindern.

Daran, dass der Staat als Beutegreifer unterwegs ist und gern die Bürger schröpft, haben wir uns seit Jahrhunderten gewöhnt. Aber dann soll er wenigstens ehrlich sein – verkaspern können wir uns alleine!

Dr. Wolfgang Lipps,
Rechtsanwalt, Geschäftsführer

0 Kommentare

Jul 2010 08

Malaria durch Biosprit


Die Universität von Wisconsin hat eine interessante Studie veröffentlicht: die zunehmenden Waldrodungen im brasilianischen Bundesstaat Acre führen zu einem beachtlichen Anstieg an Malariafällen - nur 4,2% mehr Waldrodung führte zu 48% mehr Malariaerkrankungen. Das Institut hat die Krankenzahlen aus 24 Krankenstationen der Region in den Jahren 1999 bis 2001 mit den Rodungsberichten verglichen.

Das Ergebnis überrascht nicht. Es entstehen durch die Rodungen, insbesondere die Arbeitscamps, eine Menge neue kleine Wasserflächen in alten Reifen, Plastikmüll usw., und der durch die schweren Maschinen verdichtete Boden hält mehr Oberflächenwasser in Pfützen und Fahrspuren und verbessert so die Brutbedingungen der Anopheles-Mücke.

Und das wird noch schlimmer, weil Brasilien einen starken Anstig der Rodungen plant, um nicht nur Holz zu exportieren, sondern um seine eigene Biospritproduktion auszuweiten und exportfähige Ölpflanzen anzubauen. Allein im Bundesstaat Bahia sollen durch Waldrodungen demnächst 870.000 Hektar für Zuckerrohr für die Ethanol-Produktion und 868.000 Hektar für den Anbau von Ölpflanzen wie Rizinus, Indischer Brechnuss und Ölpalmen für die Biodiesel-Produktion freigemacht werden.

Also nicht nur weltweite Klimaschäden sondern auch Zunahme von Krankheiten – das ist der Fluch der bösen Tat, dass sie fortzeugend Böses muss gebären (Schiller)!

Dr. Wolfgang Lipps

0 Kommentare