Genmanipulierter Weizen – Angriff aus dem Hinterhalt !

sierksdorf-kornfeldAnfang Juni ist in den USA genau das passiert, was wir, die wir Genmanipulationen von Pflanzen mißtrauisch gegenüberstehen, schon lange befürchten: auf einem Feld in Oregon wurde genmanipulierter Weizen gefunden. Der stammt, wie man herausfand, wahrscheinlich irgendwie von Versuchsfeldern von Monsanto aus den Jahren 1998 und 2005 (!) und hat sich da offensichtlich weggeschlichen. Er ist gegen das Totalherbizid „Roundup“ (Glyphosat) resistent und vor allem nicht zugelassen, soll aber gesundheitlich für den Menschen unschädlich sein – sagen das US-Landwirtschaftsministerium USDA und Monsanto.

Das kann man glauben oder nicht. Japan zum Beispiel glaubts nicht und hat einen vorläufigen Einfuhrstopp angeordnet, Südkorea prüft verstärkt alle Importe, und die EU-Kommission hat die Mitgliedsstaaten zu besonderen Kontrollen aufgefordert.

Erste Folgen

In den USA stiegen sofort die Weizenpreise und die Exporte gingen zurück, was besonders Oregon hart trifft, dessen Weizen zu 90% in den Export geht. Auch kam es zu ersten Protestaktionen gegen Monsanto. Diese Firma will sich aber, wie man hörte, ohnehin aus Europa zurückziehen – bei dem europäischen Mißtrauen gegen genveränderte Pflanzen sei der Verkauf hier ein Kampf gegen Windmühlen. Allerdings hat Monsanto das diesbezügliche taz-Interview abgeschwächt, bestätigt aber, dass man sich in Deutschland und Europa eher auf konventionelles Saatgut konzentriere.

Hört sich ja schon mal gut an.

Muss aber natürlich nicht so bleiben. Anträge von Monsanto laufen weiter. Die Maissorte MON810 ist in Europa zugelassen, wird aber wohl nur in Spanien und Portugal angebaut. Die EU-Kommission ist mit weiteren Anträgen befasst.

Fragen bleiben

Wie sich das Zeug 9 Jahre nach Versuchsende nach Oregon „weggeschlichen“ haben könnte, macht auch Monsanto ratlos und gibt zu denken. Keiner weiß, wo es noch wächst, was schon deshalb misslich ist, weil der Anbau verboten ist und hohe Strafen auslöst. Da kann man sich mit Fug fragen, ob die Kontrolle der Testfelder von Monsanto eigentlich so ordentlich war, wie das vorgeschrieben ist. Im Jahre 2006 gab es schon einmal so einen Unfall mit Reis – LL601 von Bayer CropScience. Schuld war, laut Bayer, „der liebe Gott“. Der hat Bayer allerdings dann im Stich gelassen, als mehr als eine halbe Milliarde Schadensersatz gezahlt werden musste, weil Farmer auf ihrer Ernte sitzen geblieben waren. Das kann Monsanto auch blühen – ein Farmer hat schon Klage eingereicht.

Man soll eben dem lieben Gott nicht ins Handwerk pfuschen!

(Quelle: Florian Rötzer am 10.06.2013 in TELEPOLIS)

bauer

 

 

 

Ihr Dr. Wolfgang Lipps

Heizen mit Holz – noch mehr Probleme !

PelletfeuerIn meinem Blogbeitrag am 04. Februar habe ich auf den „Schweinezyklus“ beim Heizen mit Holz hingewiesen; will sagen – was so umweltfreundlich und preiswert daherkommt, unterliegt leider auch den Marktgesetzen von Angebot und Nachfrage, mit wechselnden Preisen.

Leider gilt mit den Marktgesetzen auch: wer kann, besorgt sich die Ware billig und verscherbelt sie teuer, guten Vorsätzen und Umwelt und Nachhaltigkeit zum Trotz. Und wenn man den Verbraucher nicht so richtig doll aufklären muss, ist das auch recht!

Pellets aus Übersee?

Matthias Brake macht uns in Telepolis am 12.06.2013 darauf aufmerksam, dass zum einen auch die großen Energieerzeuger – RWE, Vattenfall und andere – Pellets als Energiequelle entdeckt haben und in großem Umfang nachfragen, was ja nun für den kleinen Verbraucher nicht so günstig ist, und dass diese Nachfrage zu Umweltproblemen führt, die man gerade vermeiden wollte.

So werden in den USA zunehmend große Wälder gerodet. Deshalb unterhält RWE ein eigenes Pelletierwerk in Georgia mit ca. 1.500.000 Tonnen Jahresproduktion, um unter anderem sein Kohlekraftwerk Tilbury zum weltweit größten Biomassekraftwerk umzurüsten. German Pellets presst 500.000 Tonnen Pellets in Texas und baut in Louisiana ein Werk mit einer Kapazität von 1 Million Tonnen pro Jahr. Kraftwerksbesitzer in Polen streben nach Anerkennung der Mitverbrennung von Holz in Kohlekraftwerken als Ökostromerzeugung. Vattenfall denkt in die gleiche Richtung und wollte sogar zunächst Tropenholz in Klingenberg verfeuern – das ist zwar aufgegeben, aber man sucht für Moabit und Lichtenberg Pellets aus USA und Kanada, die in zwei neuen Biomasse-Kraftwerksblöcken verfeuert werden sollen.

Und die Folge ?

Das alles führt nicht nur zwangsläufig zu einer Verteuerung dieser Biomasse für den „Häuslebesitzer“, sondern leider auch zur Abholzung von Wäldern überall auf der Welt. Und dort gelten weithin eben gerade nicht die europäischen Vorschriften, insbesondere nicht in den USA, mit denen verhindert werden soll, dass Energiepflanzennutzung auf Flächen mit großer biologischer Vielfalt wie Sümpfen und Mooren stattfindet.

Wie Brake richtig feststellt: „Das Bild vom CO2-neutralen Brennstoff aus Holzresten einer nachhaltigen Forstwirtschaft entpuppt sich als Greenwashing“, was ein schöner ökologischer Ausdruck ist für „Augenwischerei“.

So hat halt jedes Ding seine zwei Seiten – die schöne und die, sagen wir mal, die weniger schöne!

Ihr Dr. Wolfgang Lipps (Geschäftsführer)

SVLFG – die Abzocke wird immer dreister !

Hai

 

 

Nichts gelernt?

Wir haben darüber berichtet, dass der Unterzeichnete gegen die Rechtsvorgängerin der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, ein rechtskräftiges Urteil vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg erstritten hat, mit dem klargestellt wurde, dass diese Berufsgenossenschaft für Jagdgenossenschaften nicht zuständig ist und niemals zuständig war – die Beitragsbescheide zur Unfallversicherung waren und sind rechtswidrig (LSozG B-B vom 16.08.2012 – L 3 U 308/09; s. auch unseren Blogbeitrag vom 23.08.2012 –

Link: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=154687 ).

Das gibt die SVLFG jetzt zwar zu, aber meint gleichzeitig – weil man ja, irgendwie, die Jagdgenossenschaften dennoch weiter schröpfen will, – das Gericht habe ja nicht entschieden, dass die Jagdgenossenschaft nicht dennoch ein Unternehmen im Sinne des Sozialgesetzbuches VII wäre, und deshalb dann halt irgendwo, wahrscheinlich bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) unfallversichert werden müsse.

Und schlussfolgert dann locker: Entweder Ihr lasst Euch zur VBG überweisen und zahlt da weiter Beiträge, oder Ihr bleibt erstmal bei uns – Eure Beiträge bis einschliesslich 2012 behalten wir. Verklagt uns doch!

Stimmt das ?

Das ist alles ein ziemlicher Unsinn und ziemlich frech obendrein. Denn richtig ist:

 

  1. Es ist höchst fraglich, ob die Jagdgenossenschaft (JG) – oder: jede JG – überhaupt ein „Unternehmen“ i. S. des Sozialrechts ist. Die Definition in § 121 SGB VII nennt dafür „Betriebe, Verwaltungen, Einrichtungen und Tätigkeiten“, also eigentlich alles, was im Leben nicht schnell genug auf´n Baum kommt. Aber klar ist auch: nur wenn sich überhaupt ein Sachverhalt ergibt, bei dem irgendwelche abhängigen Personen gegen Unfall versichert sein sollten, käme dafür dann das sog. „Unternehmen“ in Betracht. Bei der JG ist das wahrscheinlich überwiegend nicht gegeben.
  2. Denn der nach § 150 SGB VII beitragspflichtige „Unternehmer“ ist eben nur der, „dem das Ergebnis des Unternehmens unmittelbar zum Vorteil oder Nachteil gereicht“ und „für dessen Unternehmen Versicherte tätig sind“  – wer oder was käme denn da bei einer JG in Frage? Richtig: Garkeiner!

Und was soll dabei die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) ?

Die SVLFG schreibt frech:

Eigentlich sind wir nicht zuständig, sondern vielleicht die VBG. An die können wir Euch, wenn Ihr wollt, überweisen – da zahlt Ihr natürlich auch Beiträge (behaupten die einfach, stimmt aber wahrscheinlich nicht).

Und dann kommts:

Wenn Ihr aber nicht verwiesen werden wollt, dann bleibt es auch über 2013 hinaus bei unserer Zuständigkeit.

Das aber hat gerade das Landessozialgericht rechtskräftig anders entschieden! Die SVLFG schert sich offensichtlich keinen Deut darum. Im Gegenteil: sie verweist die JG erstmal auf das Widerspruchsverfahren und regt dann fröhlich eine neue Klage beim Sozialgericht an. Und damit so richtig klar wird, welcher Geist hier herrscht, wird dann gleich noch erklärt, die rechtswidrig in den letzten Jahren bezahlten Beiträge gäb´s natürlich auch nicht zurück. Und das, obwohl die SVLFG genau weiß, dass § 44 SGB X ausdrücklich bestimmt:

 (1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt … worden ist, …, und soweit deshalb … Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. ….

(2) Im Übrigen ist ein rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen. Er kann auch für die Vergangenheit zurückgenommen werden.

Zudem muss man sich mal ansehen, wofür die VBG eigentlich zuständig ist – für so gut wie alles –  ausser eben Jagdgenossenschaften!

Zuletzt noch eins drauf:

Ihre Mitteilungen schließt die SVLFG ernsthaft – veräppeln können wir uns ja eigentlich selber – mit dem Satz:

„Wir hoffen, dass wir mit unseren Ausführungen zum besseren Verständnis der Sach- und Rechtslage in der gesetzlichen Unfallversicherung beitragen konnten…“

(und, wie gesagt: wenn nicht, könnt ihr ja mal wieder klagen!).

Irgendwie stimmt das dann wieder: Selten hat sich Abzocke so unbekümmert selbst dargestellt!

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps