Seasons Greetings

Weihnachtsmann

Liebe Besucher, Weidgenossen und Freunde!

 Ein frohes Fest und ein gewaltiges 2014 wünscht Ihnen allen das JUN.i Institut für Jagd und Natur, Energie und Umwelt UG.

 Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

– Geschäftsführer –

 

 

Verfassungswidrige Klauseln im Koalitionsvertrag !

GrundgesetzWem, wie uns, Natur und Naturschutz, Umwelt und Energie am Herzen liegen, findet im Koalitionsvertrag zur GroKo nur wenig Erfreuliches. Ein Skandal ist es allerdings, dass auch jetzt noch die verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten unserer Abgeordneten so beschnitten werden (sollen), dass wir uns nicht einmal mehr an diese wenden können, wenn uns irgendetwas gegen den Strich läuft.

 Bekanntlich bestimmt das Grundgesetz, unsere Verfassung, in Art. 38 Abs. 1, dass die Abgeordneten nicht nur in „allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl“ gewählt werden, sondern es steht da, ganz deutlich:

 „Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

 Nun haben aber offensichtlich die Großkoalitionäre Merkel, Seehofer, Gabriel und ihre Truppenteile große Angst davor, dass im Laufe der nächsten vier Jahre immer wieder Abgeordnete aus der Reihe tanzen und aus eigenem Antrieb oder weil man es ihnen vielleicht intern so ein bisschen nahegelegt hat oder in Verfolg irgendwelcher listiger Schachzüge gegen den Koalitionspartner anders abstimmen, als die eine oder andere Fraktion das gerne möchte. .

 Deshalb enthält der Koalitionsvertrag auf S. 84 , und das ist der Skandal, Misstrauen auf hohem Niveau, denn unter „8. Arbeitsweise der Koalition“ enthält er folgende interessante Vereinbarung der drei Parteien:

 Kooperation der Fraktionen

 Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.

 Nun gibt es zwar im deutschen Parlament seit jeher den Begriff der „Fraktionsdisziplin“, die ja gelegentlich ganz nützlich ist und mit subtilen Druckmitteln durch die Fraktionsführer auch gern herbeigeführt wird. Aber auch die Verhandlungsführer der CDU, CSU und SPD wissen natürlich, das ein „Fraktionszwang“ in Deutschland (wie in Österreich und der Schweiz) absolut verfassungswidrig ist. Das schon bei der einzelnen Fraktion.

 Und hier nun vereinbaren sie frech und gottesfürchtig einen vertraglich fixierten Große-Koalitions-Fraktions-Zwang und verstoßen damit nicht nur vorsätzlich und öffentlich gegen die Verfassung, sondern machen die Opposition, bei allem auch im Vertrag geäußerten Kooperationswillen, so richtig „zum Affen“!

Schiefe Justitia

 Lupenreine Demokratie nach Gutsherrenart – schöne Bescherung zum Fest!

 Ihr Dr. Wolfgang Lipps