Synchrondoublette auf Kahlwild – die völlig unnötige Diskussion !

Rottier und KalbJeder weidgerechte Jäger, der seine Waffe beherrscht, kennt die Doublette auf Kitz und Ricke oder Kalb und Tier. Nix Besonderes – ordentlich ansprechen, klare Entscheidung treffen und dann mit zwei guten Schüssen erlegen. Da das Muttertier erfahrungsgemäß immer nach wenigen Fluchten verhofft, ist das für einen guten Schützen jagdliche Routine.

Nun meint der neue Nationalpark Schwarzwald, seine „jagdliche Infrastruktur eignet sich nicht für diese Art des Doublettenschusses“. Der wird aber für gut und richtig gehalten, wobei sich die Begründung etwas, mit Verlaub, ulkig liest und sprachlich (und grammatikalisch) einigermaßen verunglückt ist – Zitat aus der Anweisung „Die Synchrondoublette auf Rotwild im Nationalpark Schwarzwald“ vom 22.07.2014:

„Bei der Erlegung eines Stückes ist immer zu beachten, wie die verbleibenden Tiere den Tot (gemein ist: den Tod) des Artgenossen erfahren. Bei Wildarten wie dem Rotwild, das positive, (das Komma ist hier fehl am Platze) wie negative Erfahrungen über Generationen tradiert, kommt diesem Aspekt eine ganz besondere Bedeutung zu. Das Entnehmen von einzelnen Individuen wie z. B. Kälbern sollte möglichst immer zusammen mit dem Muttertier erfolgen, um dieses Tradieren von schlechten Erfahrungen auf den Nachwuchs zu vermeiden („keine Zeugen hinterlassen“).“

Wir halten diese Begründung für die Doublette für höchst, sagen wir mal, diskussionswürdig und sie ist wahrscheinlich in Teilen wildbiologisch und wildpsychologisch (eine schöne Wissenschaftsdisziplin!) falsch. Aber grundsätzlich ist dann, wenn die Erlegung beider Stücke hegerisch angezeigt ist, die Erlegung beider Stücke auch sinnvoll.

Dagegen hat erkennbar auch niemand was!

Aber jetzt hat irgendein Unglückswurm im Nationalpark daraus eine höchst detailreiche und gelehrsame und damit typisch deutsche Anweisung gebastelt, mit der erreicht werden soll, dass im Nationalpark gezielter Doubletten geschossen werden können. Die steht in dem erwähnten ulkigen Papier unter folgendem Motto:

Lösungsvorschlag:

Wenn eine Doublette von einem einzelnen Schützen aufgrund der vorhandenen Gegebenheiten nicht erreicht werden kann, könnten aber

          zwei Schützen

          auf einem Hochsitz

          mit einem gleichzeitigen Schuss

den Erfolg herbeiführen.

Und dann geht’s los: Auf nahezu zwei Seiten werden erst einmal 9 „absolut zwingende“ Bedingungen definiert, die für diese konzertierte Aktion von zwei Schützen gegeben sein müssen. Zu denen gehört zu unserem Erstaunen:

–                  keiner wird dazu gezwungen (sach bloß!),

–                  es braucht gute und „nervenstarke“ Schützen,

–                  es müssen auch zwei auf den Hochsitz passen (hätte man jetzt nicht gedacht!)

usw. usf.

Dann wird die Durchführung detailliert beschrieben, die sowohl jagdliche Binsenweisheiten wie auch wunderbare Abläufe enthält. So wird verlangt, dass sich immer nur einer der beiden auf der Leiter befinden soll und die Waffe erst auf dem Sitz geladen wird – schön, dass man das mal wieder sagt. Vorgeschrieben ist auch für beide „taktischer (aktiver) Gehörschutz“; klar, weil die sich gegenseitig bis zum gleichzeitigen Schuss laut was vorzählen müssen, ohne dass das Alttier das hört – letzteres wird merkwürdiger Weise nicht angesprochen. Und das Ganze soll nicht stattfinden, wenn mehr als zwei Tiere mit zwei Kälbern auf der Fläche stehen.

Und was dergleichen Sottisen mehr sind.

Wer das liest, ohne den kleinen shitstorm im Internet bemerkt zu haben, wird mit Recht annehmen, das Datum sei ein Irrtum und müsse der 1. April sein.

Isses aber nicht.

Jetzt also haben wir einen kleinen shitstorm, der ebenso unnötig und in weiten Teilen ebenso töricht ist wie dieses Papier. Stefan Fügner hält in seinem Jagdblog (wie gewohnt wieder mit zahlreichen Druck- und Grammatikfehlern) diesen Synchronschuss zwar für effizient – was er ohne Zweifel ist –, aber nimmt das gleich mal zum erneuten Anlass, auf seinen Hauptgegner, den „Hobbyjäger“, einzuprügeln mit den schönen Worten, dass der Verfasser bei diesem Papier wohl vergessen hätte, „dass die etablierten (!) Jägerschaft krankhaft hysterisch auf jede Art der Effizienzsteigerung bei der Jagd reagiert. Effizienz und die traditionelle Jagd sind aus Sicht der Hobbyjagd absolut unvereinbar“.

Stefans Bartmühle im Keller, müssen wir nicht groß kommentieren.

Im Forum Wild und Hund meint ein Anonymus mit dem schönen Namen Horri-do, der seit Sept. 2013, also in einem Jahr, schon 695 Beiträge gepostet hat (!), „das beigefügte Schreiben des „Nationalpark Schwarzwald“, eine Handlungsanweisung, wie Dubletten beim Rotwild zu schiessen seien, sei hier zur Diskussion – und zur Mahnung, was Grün-Rot sich unter einem „Wildtiermanager“ vorstellt – freigegeben.“ Hier haben wir also den Dauergegner Rot-Grün.

Und so „wogt und wallt der Hader“. Allerdings relativ bescheiden, und das mit Recht.

Denn das Papier kann man füglich nicht richtig ernst nehmen. Wenn die Nationalparkverwaltung im Schwarzwald meint, der Rotwildabschuss müsse etwas forciert und effizienter gemacht werden, dann ist das eine Entscheidung, die in der Sache gerechtfertigt sein muss – wir wissen zu wenig über die Bedingungen in diesem Gebiet und unterstellen das mal. Wenn man dann glaubt, mit ein paar „Synchron-Erlegungs-Gespannen“ und derartigen ausgefeilten Gebrauchsanweisungen eine Effizienzsteigerung der Wildbewirtschaftung herbeiführen zu können, dann ist das wahrscheinlich ein Holzweg, von denen es im Schwarzwald ja bekanntlich mehrere gibt.

Das Gegenteil von gut ist nun mal leider: gut gemeint! Aber einen echten shitstorm ist das nun wirklich nicht wert.

Doppelhochsitz

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

Neues Jagdgesetz NRW – vermintes Gelände!

remmel

Der Präsident des Landesjagdverbandes NRW, Ralph Müller-Schallenberg, meinte gerade erleichtert angesichts des jetzt vorliegenden Entwurfs eines „ökologischen Jagdgesetzes“, immerhin werde „in NRW die Jagd nicht abgeschafft; dafür gebe es weder eine politische noch eine rechtliche Grundlage“.

Wenn er sich da mal nicht irrt!

Denn die Sammlung von „bedenklichen, akzeptablen und nicht hinnehmbaren“ Regelungen und die schönrednerisch-beschwichtigenden Ausführungen des Ministers Remmel beim Landesjägertag 2014 in Köln ebenso wie die schöne Einleitung zum Gesetzentwurf und dessen offizielle Begründung kleistern die Probleme eher zu.

Klar ist nämlich bei der Lektüre dieses Werkes: neben in der Tat akzeptablen und natürlich auch bedenklichen Regelungen, die noch genügend Stoff für die jetzt beginnenden Anhörungen bieten, enthält der Entwurf einige richtige „Korken“, die der Minister und seine Paladine sicherlich mit Zähnen und Nägeln verteidigen werden – decken sie sich doch weitgehend mit der „Resolution für ein ökologisches Jagdgesetz in NRW“, das unter dem schönen dicken Titel „JAGDREFORM JETZT!“ einherkam und dazu geführt hat, dass das neue Jagdgesetz auch tatsächlich ökologisch heißen soll; Verfasser sind die üblichen Verdächtigen wie NABU, BUND, BMT, ETN und natürlich, neben noch anderen, PETA.

Ob man sich über die neuen Verbote aufregen soll, kann man noch gelassen diskutieren, betreffen sie doch zunächst mal „nur“ bleihaltige Munition und Totschlagfallen, aber auch komplexere Themen wie die Baujagd, die Abrichtung von Jagdhunden an der lebenden Ente und den Jagdschutz gegen wildernde Katzen. Bedenklicher sind da schon Vegetationsgutachten und der Verzicht auf den Abschußplan beim Rehwild, den allerdings der weidgerechte und verantwortungsvolle Revierinhaber in der Tat nicht braucht.

Die Absenkung der Mindestpachtdauer auf fünf Jahre halten wir, mit Verlaub, für Unsinn, die amtliche Begründung für äußerst schwach. Noch größerer Unsinn ist die geplante Wiedereinführung der – entgegen der Rechtsprechung tatsächlich (wie der Deutsche Jagdrechtstag nachgewiesen hat!) verfassungswidrigen – Jagdsteuer. Und die Verlängerung der Jagdzeit auf Rehböcke bis zum 15. Januar werten wir als einen Kotau vor Schlumpschützen und weiter nix; ob die durch den geplanten Schießnachweis für Bewegungsjagden dafür etwas „ausgedünnt“ werden, kann man füglich bezweifeln.

Der erwähnte Korken aber steckt sicherlich in der Neufassung des § 4. Dessen schwer leserlicher Absatz 3 sagt:

Grundflächen im Eigentum einer juristischen Person in gemeinschaftlichen Jagdbezirken können zu befriedeten Bezirken erklärt werden, wenn die juristische Person glaubhaft macht, dass sie die Jagdausübung aus ethischen Gründen ablehnt.

Der § 6a BJagdG gilt zwar „sinngemäß“ dazu weiter und erschwert die Sache ein wenig, aber natürlich nicht sehr, denn „ethische Skrupel“ einer juristischen Person lassen sich selbstredend allein schon durch Satzungsbestimmungen und ähnliches trefflich erzeugen – und dass die zuvor erwähnten Protagonisten der Resolution „JAGDREFORM JETZT!“ sämtlich aus ethischen Gründen die Jagd ablehnen, hat sich bestimmt auch schon bis zu Minister Remmel rumgesprochen. Dass diese juristischen Personen auch munter dem Landerwerb, häufig mit öffentlicher Förderung, zugetan sind, ist sicherlich hilfreich bei der so geplanten Eindämmung der Jagd.

Dass sich das aus dem ohnehin schon bedenklichen Urteil des EuGH so nicht ableiten lässt, stört die Gesetzesverfasser erkennbar nicht.

Ja, lieber Müller-Schallenberg, „presse den Helm ins Haar, gürt um Dein lichtblau Schwert, schnall an Dein schärfstes Sporenpaar und sattle Dein schnellstes Pferd…“  usw. (frei nach Moritz Graf von Strachwitz) – da kommt ganz schön was auf den LJV und die Jägerschaft zu.

Dr. Wolfgang Lipps