NABU, Forsa und der Wolf – die Trickserei geht weiter!

Wolf 1 BildDer Sinn von Meinungsumfragen

Meinungsumfragen sind etwas Feines, wenn man, z. B. als Politiker oder Naturschutzbund, den eigenen Standpunkt vermitteln will. Das hat auch der NABU natürlich schon früh erkannt. Denn wenn eine große „repräsentative“ Mehrheit der deutschen Bevölkerung erkennbar die Behauptungen des NABU über, zum Beispiel, den Wolf oder den Biber, teilt, dann muss der ja richtig sein! Und dann kann man sich differenzierte Argumente in der Sache sparen. Denn die sind, wie auch das Bundesumweltamt weiß, eher hinderlich.

Aber die Sache mit dem Wolf scheint nicht so einfach zu sein, wie sich das NABU und Co. gedacht haben. Unliebsame Vorfälle nehmen zu. Kritische Stimmen mehren sich. Das Wolfsmanagement klappt nicht so richtig. Die Politik beginnt zurück zu rudern. Sachliche Argumente und vernünftige Handlungsempfehlungen sind nicht so recht zur Hand!Karikatur Wölfe

Befreiungsschlag

Da ist es mal wieder Zeit für einen Befreiungsschlag – denn schließlich ist der Wolf in Deutschland ja nicht nur ein höchst interessantes Projekt, sondern auch sehr lukrativ. Da soll möglichst nix nach hinten losgehen.

Also hat der NABU bei forsa wieder eine schöne „repräsentative Umfrage“ in Auftrag gegeben. Die stammt vom 31.08.2015 und unterstützt – oh Wunder – in geradezu begeisternder Weise die „überwältigende Zustimmung“, von der der NABU gern möchte, dass sie in der Bevölkerung vorhanden sei. Denn danach gilt angeblich:

–      54% aller Deutschen haben gegenüber dem Wolf „sehr positive Gefühle“, die 18 bis 29 jährigen Bürger sogar zu 61%,

–   89% aller Befragten glauben, dass Wölfe aus Nachbarländern zugewandert sind; ulkigerweise sind aber 17% der Meinung, die wären von Naturschützern ausgesetzt worden – da haben wir dann insgesamt 106%; das wird mit  Mehrfachnennungen erklärt; aber wie Wölfe gleichzeitig einerseits allein angestiefelt kommen und andererseits ausgesetzt werden können, ist eher schwer verständlich.

–           80% der Bundesbürger finden die Rückkehr des Wolfs erfreulich und 40% behaupten sogar angeblich, „ohne Wölfe in der Natur würde mir persönlich etwas fehlen“ (!).

und mehr dergleichen wundersame – und weitgehend unglaubwürdige – Behauptungen.kuschelwolf_1

 Forsa und die Meinungsmanipulation

Nachdem wir dem Gespann NABU/forsa schon mal Trickserei und Täuschung nachgewiesen haben (unser Blogbeitrag vom 24. März 2015), gehen wir angesichts des jetzt veröffentlichten Ergebnisses davon aus, dass auch in dieser Umfrage wieder getrickst und getäuscht wird. Denn forsa (und NABU und Co.) sind ja bekanntlich über Manipulationen von Umfragen keineswegs erhaben. Wir müssen das, nach eigenen leidvollen Erfahrungen, nicht weiter erläutern – geben Sie doch bei Google einfach mal ein „Manipulation mit Meinungsumfragen“ – da gibt’s 26500 Treffer – oder „forsa manipuliert mit Meinungsumfragen“ – da gibt’s sogar 76700 Treffer. Und wikipedia weiß zu letzterem Stichwort:

Generell gilt jedoch in den Augen vieler Branchenkenner: Umfragen von Forsa sind mit äußerster Vorsicht zu genießen. Sehr häufig liegen sie weit weg von dem, was die meisten anderen Meinungsforschungsinstitute messen“.

Der NABU weiß das natürlich, findet es wahrscheinlich auch ganz prima. Gleichzeitig aber hat er versucht, sich mit einem Trick „vom Acker zu machen“: Er lässt nämlich forsa fragen, aufgrund welcher Informationen die befragten Bürger ihre Meinung abgegeben haben. Und da erfahren wir, dass die meisten von ihnen garnicht vom bösen NABU beeinflußt wurden, sondern: „Drei von vier Bundesbürgern (75%) haben die Informationen … aus der aktuellen Medienberichterstattung und 70% … aus Natursendungen im Fernsehen.“

Dass sowohl das Fernsehen wie auch gerade die Medienberichterstattung randvoll mit gezielten Informationen von NABU und Co. sind, wird natürlich schamhaft verschwiegen. Stattdessen haben angeblich 27% der Befragten, also mehr als ein Viertel, ihre Kenntnisse aus „Zoo oder Tierpark“ – wer´s glaubt! – und nur 24% haben ihre Meinung von Naturschutzverbänden.

Und dann schnell noch den Jägern, dem Lieblingsgegner von NABU, „ein vor´n Latz geknallt“: nur 7% haben ihre Kenntnisse von Jagdverbänden!

Gucke da!

Fazit

Klar ist – der Wolf ist da, und wir werden von nun an mit diesem großen intelligenten lernfähigen und effizienten Raubtier in unserer Kulturlandschaft leben müssen. Und wir können nur hoffen, dass sich die „Wolfseuphorie“, die nahezu ausschließlich von NABU und Co. geschürt, gefördert und durchgesetzt wurde, nicht später als schwerer Fehler erweist.

Was leicht passieren könnte!

Ihr Dr. Wolfgang Lipps

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VW-Skandal: welche Rechte hat der Autokäufer in Deutschland?

abgase1aSeit 1985 werden Fahrzeuge auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft und dafür das Abgasverhalten der verschiedenen Motoren, insbesondere der insoweit problematischeren Dieselmotoren, geprüft. Seit 2010 ist das Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU). Die Abgaswerte sind gesetzlich festgelegt, bestimmen die Höhe der Kfz-Steuer mit, und sind für die Hersteller verbindlich.

Das VW-Problem

Erkennbar hat VW die Abgaswerte des Dieselmotors EA 189 (TDI Common Rail), der in zahlreichen Fahrzeugen verbaut ist (seit 2007 in den VW-Modellen Jetta, Golf, Beetle, Tiguan und Passat, bei Audi fast alle 2.0 TDI-Motoren mit Common-Rail-Technik und Euro5-Einstufung, beim A3 alle Dieselmotoren, beim A1 nur Teile der Produktion, Skoda mit Dieselantrieb) aktiv mit dem Ziel der Täuschung der Verbraucher und der Behörden manipuliert (im Gegensatz zu den Fällen, in denen ein Motor einfach die unter Idealbedingungen gemessenen Werte nicht ganz erreicht, was auch bei anderen Herstellern vorkommt). Eine eigens dafür programmierte Software erkennt, ob sich das Fahrzeug im Testbetrieb befindet (das Navi erkennt den Stillstand auf Laufrollen) und regelt den tatsächlichen Schadstoffausstoß herunter; im Straßenbetrieb soll dieser bis zum Vierfachen höher liegen und damit ungesetzlich sein. Das gilt jedenfalls für die USA mit ihren strengen Umweltbestimmungen, aber offensichtlich auch für Europa.

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Damit setzt sich VW naturgemäß schweren Sanktionen zunächst in den USA aus, aber auch der Gefahr von Rückrufaktionen, Nachbesserungen usw. In den USA werden offensichtlich auch Sammelklagen von Autokäufern vorbereitet, mit denen die Schadensersatz haben wollen.

Der deutsche Autokäufer

Nun unterscheidet sich das US-Recht des Schadensersatzes grundlegend vom deutschen Recht. Jedoch stellt sich jetzt zunehmend die Frage, ob einem deutschen Käufer eines von derart vorsätzlicher Abgastäuschung betroffenen Dieselfahrzeugs (Euro-5-Motor zwischen 2007 und 2013) ein Anspruch gegen VW zusteht, und wenn ja, welcher.

Das Kaufrecht des BGB

Hat ein Neuwagen einen Mangel oder fehlt ihm eine zugesicherte Eigenschaft, so kann der Käufer Gewährleistungsrechte geltend machen – Nacherfüllung des Kaufvertrages, Rücktritt vom Kaufvertrag, Kaufpreisminderung, Schadenersatz oder Ersatz von sog. frustrierten Aufwendungen oder auch eine Ersatzlieferung, also ein anderes Fahrzeug mit den vereinbarten Eigenschaften. Unter bestimmten Umständen kann er auch vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Mangel oder die gerügten Mängel jeder für sich oder in ihrer Gesamtheit nicht unerheblich sind. Auch wenn ein Verkäufer dies häufig anders sehen wird, können auch kleinere Mängel durchaus erheblich sein, wenn sie sich trotz aufwendiger Reparaturversuche nicht beheben lassen. Zudem gibt es auch Ansprüche auf Aufwendungsersatz. Letztlich kommt sogar die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung in Betracht.

Was aber ist ein Mangel?

Ein Mangel liegt u. a. immer dann vor, wenn

a. Dem Fahrzeug eine zugesicherte Eigenschaft fehlt (eine Zusicherung des Herstellers, dass der Wagen bestimmte wertbildende Eigenschaften hat) oder

b. Der Wagen für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder für die gewöhnliche Verwendung, die bei derartigen Fahrzeugen üblich  und nach der Art der Sache zu erwarten ist, nicht geeignet ist, oder

c. Werbeaussagen oder Produktbeschreibungen in Prospekten nicht zutreffen.

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Rechte des deutschen Autokäufers

Das bedeutet, dass es durchaus möglich ist, dass VW einem deutschen Autokäufer gegenüber nach deutschem Gewährleistungsrecht haftet; jedoch dürfte das Prozessrisiko nicht unerheblich sein. Denn ein Mangel muss „erheblich“ sein, wobei der BGH (VIII ZR 94/13) allerdings schon einen Aufwand von 5% des Kaufpreises für die Mangelbeseitigung (oder eben die Wertminderung) für erheblich hält. Jedenfalls aber dürfte die nächste Abgasuntersuchung möglicherweise zu einer steuerlich schlechteren Schadstoffklasse führen, und das ist sicherlich ein Mangel.

Ein Autokäufer wird nur in Ausnahmefällen beweisen können, dass gerade der – in der VW-Werbung oder vom Verkäufer angepriesene – niedrige Schadstoffausstoß ein wesentlicher Kaufanreiz gewesen sei; da kommen in erster Linie Landwirte, Waldbesitzer, Forstleute, Jäger und Umweltschützer in Betracht – derartige Käufer könnten dann sogar den Kaufvertrag nach § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Ein besonderes Problem dabei ist, dass diese Manipulation dazu führen kann, dass das Fahrzeug die allgemeine Betriebserlaubnis verliert. Das ist in jedem Fall ein Schaden, dessen Beseitigungskosten VW dem Fahrzeugeigentümer ersetzen muss.

Fazit

Hier kommt also noch allerlei auf den deutschen Autofahrer zu, und die Rechtslage könnte sehr interessant werden.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Ihr Dr. Wolfgang Lipps

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Biber Wolf und Biene – und die Umwelt der Barbara Hendricks

Grußwort HendricksSeit über 25 Jahren arbeitet das Ministerium für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Umweltgiften und Strahlung, für einen klugen und sparsamen Umgang mit Rohstoffen, den Klimaschutz sowie für eine Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen, bei der die Vielfalt von Tier-, und Pflanzenarten und der Erhalt ihrer Lebensräume sichergestellt wird“ – so stellt sich das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) auf seiner website vor.

Die Ministerin somit, die sich der Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten zu widmen hat, ist Frau Dr. phil. Barbara Hendricks. Sie Hat Geschichte und Sozialwissenschaften zur Vorbereitung auf das Lehramt studiert und 1980 promoviert mit der aufregenden Arbeit: „Die Entwicklung der Margarineindustrie am unteren Niederrhein“. Seit 1994 ist sie Bundestagsabgeordnete und war, erkennbar ein wichtiger Teil ihrer Arbeit,  etwa 9 ganze Jahre lang parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium der Finanzen. Wissenschaftlich publiziert hat sie, soweit man sehen kann, einen Artikel über Steuergerechtigkeit für Familien.

Ergo, eine sehr tüchtige Frau, und vor allem erkennbar eine gute Finanzwissenschaftlerin und Finanzpraktikerin, mit Erfahrung auch als Schatzmeisterin der SPD.

Hendricks 1aAber: was davon qualifiziert sie eigentlich für das höchste Amt für Umwelt und Naturschutz?

Das fragen nicht nur wir uns, sondern das hat sich schon die Süddeutsche Zeitung gefragt, in der Michael Bauchmüller sehr lieb angemerkt hat: Wann aus Barbara Hendricks eine Umweltministerin geworden ist, lässt sich nicht genau sagen. Es war jedenfalls nicht an dem Tag vor ziemlich genau einem Jahr, an dem sie ihre Urkunde entgegennahm. Es war auch nicht bei ihrer Humboldt-Rede, jener großen Grundsatzrede, die jeder Umweltminister zu Beginn seiner Amtszeit hält: Hendricks verlas ihre Prinzipien ohne jede Leidenschaft. In einem Tempo, als hätte sie danach noch einen Friseurtermin. Es war auch nicht, als sie erstmals das marode Endlager Asse besuchte – um dort besorgten Bürgern trocken mitzuteilen, dass wohl die wenigsten von ihnen dessen Sanierung noch erleben würden. Wenn der Sozialdemokratin die leibhaftige Umweltpolitik über den Weg lief, dann sagte sie nicht einmal Hallo. So sehr fremdelte sie mit dem neuen Amt“. 

Herr Bauchmüller liefert dann aber die Lösung gleich mit: „Hendricks sitzt in der Klemme. Sie kann schweigen – und verspielt absehbar den letzten Rest ihrer bescheidenen Ministerbilanz. Oder sie kann auf den Klimaschutz pochen – und damit Gabriel beschädigen oder selbst Schiffbruch erleiden„.

Das sehen wir auch so und finden es sehr löblich und haben bemerkt, dass sie sich mal mutig aber kurz an Herrn Gabriel gerieben hat. Aber wir sehen immer noch nicht, was sie in der in der Tat „bescheidenen Ministerbilanz“ eigentlich für Umwelt und Naturschutz, insbesondere also die Fauna unserer Kulturlandschaft, bisher geleistet hat.

Unsere bisherige Erkenntnis: Eher nix!

Halt, das stimmt nicht ganz. Sie ist nämlich eine Meisterin wohlfeiler und nett klingender Sprüche. Die vielleicht der Bürger ganz gut findet, die aber den Fachkundigen, z. B. den Jäger, etwas ratlos zurücklassen.

Beispiele gefällig?

Zum Wolf meint sie ebenso schlicht wie wenig tiefschürfend:

„Ich freue mich über jede Tierart, die wieder bei uns heimisch wird. Der Wolf gehört nun einmal zur Natur in Deutschland. Wir haben ihn nur mehr als 100 Jahre lang vertrieben. Ich will aber, dass Wölfe nicht nur im Museum ausgestellt sind, sondern auch in freier Natur leben können“….

und

„Der Wolf ist von Natur aus scheu und meidet den Menschen. Das soll und muss auch so bleiben Es gibt einzelne Wölfe, die womöglich als Jungtiere von Menschen gefüttert wurden und darum weniger scheu sind als normal. Darum meine Bitte an alle Wolfsfreunde: Niemals füttern!“

Zum Biber musste sie sich äußern, weil der brandenburgische Kollege, Minister Vogelsänger, eine zwar völlig wirkungslose aber nett zu lesende Biberverordnung erlassen hat (s. unseren eher abwertenden Blogbeitrag vom 5. Mai 2015 Biber-Verordnung Brandenburg – der Berg kreißt…“) und nun die Hilfe – gemeint ist ein Vorstoß bei der EU – der Ministerin Hendricks abforderte. Die allerdings hält ein Brüsseler Verfahren für „zu aufwendig“ und das könnte vielleicht sogar nach hinten losgehen. Aber sie empfiehlt, voller Verständnis für die armen Brandenburger, laut der MOZ (Märkische Oderzeitung): im Zuge des Bibermanagements gegen den Biber vorzugehen. In diesem Rahmen könne, wenn beispielsweise die Hochwasserschutzanlagen gefährdet seien, gehandelt werden. Auch ohne den Schutzstatus zu ändern, könne die Belastung auf ein verträgliches Maß reduziert werden, heißt es in dem Schreiben“. Dass die BiberVO gerade deshalb, wenn auch mit magerem Ergebnis, gebastelt wurde, weil das ein oft gehörter aber dennoch törichter Rat ist, hat Frau Hendricks (oder wer immer den Brief geschrieben hat) übersehen.

Nun fragen wir uns seit der Wolf- und Bibermasche ja schon seit langem, warum eigentlich diese Tiere so gefördert werden, die für uns lebenswichtige Biene aber eher nicht. Wir vermuten, dass Wolf und Biber populistisch besser auszuschlachten sind und damit mehr Beiträge, Sponsorengelder und Fördermittel kriegen – Nachtigall ick hör Dir trapsen – während die Arbeit für die Biene leider in erster Linie verlangt, dass man sich wissenschaftlich präzise und ausdauernd mit der Agrar-Pharma-Lobby anlegt. Schwergewichtige Gegner das, und für Politiker höchst gefahrenträchtig und für die Eigen-PR nicht unbedingt geeignet.

Deshalb meint Frau Hendricks auch zur Biene treuherzig: „Wir hindern die Bienen daran, fleißig zu sein.“ Ohne Blüten gibt es nichts zu bestäuben. Und wo die Wiesen verschwinden, verschwinden irgendwann auch die zugehörigen Arten“. Auf gut deutsch: die Bauern sind schuld, die Energiemais anbauen und Wiesen verschwinden lassen; Neonicotinoide aber und andere Schadstoffe, die aus wirtschaftlichem umweltschädlichem Eigennutz die Biene in höchste Gefahr bringen (unser Blogbeitrag vom 25. Juli 2014), kommen bei dieser Ministerin nicht vor.

Brauchen wir also ein derartiges Ministerium, oder, genauer gefragt, so eine Ministerin? Oder gilt: wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde!Hendricks Nashorn

Ihr Dr. Wolfgang Lipps

                            (BH als Nashornpatin!)