Ein Fuchs, eine Gans, ein Hahn, ein Jäger – und zwei Dummbeutel!

Ein lustiges Kapitel aus dem Volksstück: „Veganer gegen Jäger“.

Fuchs mit GansVeganer und die Jagd

Veganer sind bekanntlich Leute, die nicht nur kein Fleisch und auch sonst keine tierischen Produkte essen, sondern auch noch höchst militant die Menschen ablehnen, die sowas essen. Unduldsam eben, wie sektiererische Grüppchen gemeinhin so sind. Da verwundert es nicht, dass Veganer auch gegen die Jagd sind, wie man in der website www.vegpool.de lesen kann, denn unabhängig davon, ob Jäger Fleisch essen oder nicht, kommt beim Jagen halt essbares Fleisch heraus. Zum Glück, wie wir Jäger angesichts der miesen Folgen der Massentierhaltung sagen – aber für Herbivoren, also Veganer, halt verwerflich.

Jedoch verwundert es wiederum, wenn eine Veganerin sich plötzlich für einen Fleischjäger und Fleischfresser einsetzt, wie im schönen Limburg, dem Sitz eines bekannten ehemaligen Bischofs, unlängst geschehen. (Da Gänse und Mäuse Veganer sind, müsste eine Veganerin den Abschuss des Fuchses allerdings gerade gutheißen, aber unlogisch wie so Leute nun mal sind, überwiegt wohl die Ablehnung der Jagd die Liebe zu Pflanzenfressern)

Fuchs Du hast die Gans gestohlen…

Das alte Kinderlied von Ernst Anschütz (1780 bis 1861 – Schöpfer so schöner Lieder wie „Alle Jahre wieder…“, „Es klappert die Mühle…“ oder „Oh Tannenbaum…“) ist sicher weithin bekannt. Der Fuchs soll die geklaute Gans wieder rausrücken, sonst erschießt ihn der Jäger mit Schrot; er soll sich lieber an Mäuse halten.

Diese kurze Inhaltsangabe erklärt somit den Fuchs, die Gans und den Jäger, wie im Titel angegeben. Wer aber sind die Dummbeutel, und wie kommt der Hahn da rein?

Die handelnden Dummbeutel

Das schöne Glockenspiel am ebenso schönen Rathaus zu Limburg kann unter anderem, und tut das auch ausgiebig, das Kinderlied vom Fuchs und der Gans abspielen. Tausende von Menschen haben das gehört und schön gefunden.Limburg-Rathaus-Posse-ums-Glockenspiel-09

Nur eine Veganerin nicht.

Die arbeitet in Hörweite des Glockenspiels und findet es grässlich, dass „der Jäger mit dem Schießgewehr“ kommt und dem armen Fuchs den Garaus macht, wie die Frankfurter Neue Presse und dann NTV am 09.02.2017 berichteten (findet die pflenzenfressenden Opfer Gans und Maus also ok!). So ging sie zum Bürgermeister und bat um Abhilfe.

Hier kommt nun der zweite Dummbeutel in´s Spiel, und zugleich der Hahn, denn der Bürgermeister heißt Marius Hahn. Der gab doch allen Ernstes der Veganerin, dem ersten Dummbeutel, nach und nahm das Lied erstmal raus.

Er hat nämlich 15 Lieder für das Glockenspiel. Vielleicht kommt dafür jetzt „Ein Männlein steht im Walde…“ (übrigens auch von Anschütz!), was für Veganer als Pilzgericht unverfänglich sein dürfte – falls es, wie manche unterstellen, eine erotische Anspielung ist, kann ja die Kirche dagegen mosern. „Grün grün grün sind alle meine Kleider“ geht natürlich vegan garnicht, „weil mein Schatz ein Jäger Jäger ist“.

Hier gilt also wieder die schöne alte Bemerkung: „Deine Sorgen möchte´ ich haben – und Rothschild´s Geld“!

Dr. Wolfgang Lipps

Vorwerklogo

Zwangsmitgliedschaft der Jäger in der Sozialversicherung! – Die SVLFG trickst wieder.

SozialversicherungsjuristNachstehend eine Pressemeldung des DJV. Die Sozialversicherung trickst gegen uns Jäger! Deshalb: unbedingt mitwählen und unsere Liste wählen.

„Liste Jagd“ heißt „Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp“

Beschwerdewahlausschuss zur Sozialwahl 2017 weist Antrag des DJV  zurück. Die Liste „Jagd“ darf nicht „Jagd“ heißen. DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Hans-Heinrich Jordan gibt sich kämpferisch: „Jetzt erst Recht“. Das Wahlverfahren sei zwar kompliziert, aber alle Revierinhaber seien aufgerufen, sich zu beteiligen.

(Berlin, 07. Februar 2017) Der Beschwerdewahlausschuss für die Sozialversicherungswahlen hat die Beschwerde von Deutschem Jagdverband e.V. (DJV) und Bayerischem Jagdverband e.V. (BJV) gegen eine Entscheidung zur Sozialwahl zugelassen. Der Wahlausschuss der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hatte die Liste, die DJV und BJV gemeinsam als „Liste Jagd“ eingereicht hatten, zwar zugelassen, aber nicht unter dem Kennwort „Jagd“. Sie wird als als „Freie Liste“ geführt, die lediglich mit den Namen von bis zu fünf Kandidaten bezeichnet wird. DJV und BJV wurden nicht als vorschlagsberechtigte Organisationen anerkannt, obwohl sie mit den weit mehr als 100.000 Revierinhabern in Deutschland eine maßgebliche Gruppe von Versicherten der SVLFG vertreten. Gegen diese Entscheidung hatten DJV und BJV Beschwerde eingelegt, die nun abschlägig beschieden wurde. Bezeichnenderweise mit der entlarvenden Argumentation der SVLFG, die Jagd sei keine Berufsgruppe. Zynischerweise werden aber die Inhaber von Jagdrevieren von der SVLFG selbst als Unternehmer behandelt mit der Folge einer Pflichtversicherung, die von der Jägerschaft abgelehnt wird.

DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Hans-Heinrich Jordan gibt sich trotz der Entscheidung kämpferisch: „So ärgerlich diese Entscheidung für unsere Liste ist, so bezeichnend ist die Argumentation für die Pflichtmitgliedschaft: Jetzt erst recht! Die Politik muss daraus die Konsequenzen ziehen. Und so lange wir noch in der Berufsgenossenschaft sind, müssen gewählte Vertreter der Jagd in der Vertreterversammlung beziehungsweise den Gremien der SVLFG sitzen. Das Ziel ist es, Einfluss zu nehmen – Einfluss im Sinne der Jäger.“

Daher sind alle Revierinhaber aufgerufen, sich an der im Mai 2017 als Briefwahl stattfindenden Sozialwahl zu beteiligen und ihre Stimme für die „Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp“ abzugeben.

Spatzenkanone

Dazu ist es aber zunächst wichtig, sich für die Beteiligung an der Wahl zu registrieren. Voraussichtlich ab Mitte Februar versendet die SVLFG an alle „Unternehmer“ Fragebögen zur Erstellung des Wählerverzeichnisses. Bitte füllen Sie diesen Fragebogen unbedingt sorgfältig und korrekt aus und senden ihn innerhalb der angegebenen Frist an die SVLFG zurück! Nur wer den Fragebogen vollständig ausgefüllt zurückschickt, darf im Mai 2017 an der Sozialwahl teilnehmen. Auch Ehepartner sind wahlberechtigt und werden mit dem Fragebogen erfasst. In den meisten Pächtergemeinschaften ist nur ein Ansprechpartner bei der SVLFG benannt. Versichert – und damit wahlberechtigt – sind aber alle Mitpächter (und deren Ehepartner)! Daher ist es wichtig, dass die Fragebögen vollständig ausgefüllt werden und für die Sozialwahl alle Mitpächter genannt werden.

Die Rückmeldung dient erst der Vorbereitung der Wahl, ist aber für die Teilnahme enorm wichtig. Die Wahl selbst erfolgt als Briefwahl im Mai 2017. Die Wahlunterlagen erhalten die erfassten Wahlberechtigten dann im Mai 2017 wiederum von der SVLFG. Für eine bessere Vertretung der Jagdinteressen in der SVLFG müssen also alle Revierinhaber spätestens jetzt aktiv werden.

Ziel der beiden Verbände ist es, durch die Beteiligung an der Sozialwahl Vertreter der Jagd in den Gremien der SVLFG zu etablieren, um dadurch besseren Einfluss auf jagdrelevante Entscheidungen nehmen zu können.

Neben der grundsätzlichen Frage der Rechtmäßigkeit der Zwangsmitgliedschaft gibt es weitere Punkte. Das sind unter anderem:

  • mangelnde Transparenz bei der Festlegung und Verwendung der jährlichen Mitgliedsbeiträge;
  • Leistungen werden häufig verweigert, wenn es sich bei Verletzten um Jagdhelfer oder Hundeführer handelt;
  • zu wenige  Präventionsleistungen seitens der SVLFG für den Bereich der Jagd

Unabhängig von der Sozialwahl fordert der DJV weiterhin das Ende der anachronistischen Zwangsmitgliedschaft der Jagden in der gesetzlichen Unfallversicherung. Über diese Mitgliedschaft kann jedoch nicht die Vertreterversammlung entscheiden. Hier sei die Politik gefordert, die nun die Konsequenzen ziehen müsse, nachdem die Widersprüche jetzt wiederholt offenbar wurden, bekräftigte Dr. Jordan.

Dr. Wolfgang Lipps

Jäger Zinnfigur