Archiv für die Kategorie „Startseite“

Nov 2010 12

Dumm gelaufen, Herr Sarrazin – der deutsche Bauernstand stammt aus dem nahen Osten!


Mitten in der Debatte schlagen die Migranten in Europa höchst wissenschaftlich zurück: Genanalysen aus einem frühneolithischen Grab in Sachsen-Anhalt beweisen, dass sogar die Landwirtschaft mit einwandernden sarrazinvor 8000 Jahren aus Mesopotamien kam, in ein von Jägern und Sammlern dünn besiedeltes Europa.

Wir finden: jetzt sollten wir die Migranten aber wirklich netter behandeln!fellachen
Es grüsst Sie Ihr
Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz
Dr. Wolfgang Lipps

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Okt 2010 13

Bibermanagement Brandenburg – wat nu ?


biberDer Begriff „Management“ kann sowohl Leitungsfunktionen bezeichnen als auch die Personen, die diese Funktionen ausüben und dazu natürlich entsprechende Managementkompetenzen benötigen. Zu den typischen Funktionen oder Aufgaben des Managements in allen möglichen Formen von Organisationen gehört die Planung, Organisation, Führung und Steuerung (Controlling) der anzuwendenden Prozesse. In Verbindung mit dem Biber kommt zwar das Wort vor, nicht aber die Sache selbst.

Biber“ sind bekanntlich erstaunliche Tiere, die sich als Landschaftsgestalter und Gartenarchitekten, aber auch als Baumeister und Abrissunternehmer nicht verstecken müssen. In Brandenburg fühlen sie sich seit Jahrzehnten wieder heimisch. Als die ersten Exemplare auftauchten, haben sich alle gefreut. Inzwischen geht es dem Naturschutz, der für die possierlichen Tierchen zuständig ist, wie dem berühmten Zauberlehrling: sie wollen nicht mehr in die Ecke, die Besen! Schlimmer noch, sie richten inzwischen gewaltigen Schaden an. Sie fällen Bäume, setzen ganze Landstriche unter Wasser, beeinträchtigen Drainagen, beunruhigen Fische und, am schlimmsten, richten Deiche hin.

Nun sind sie allerdings in der ganzen Europäischen Gemeinschaft gem. Art. 12 (1) und Anhang IV a) der FFH-Richtlinie streng geschützt. Das nimmt dann das Bundesnaturschutzgesetz gleich doppelt auf – wir Deutschen machen ja die EU-Vorgaben immer gern doppelt und dreifach dicht – indem der Biber nach § 7 (2) Nr 13 b) aa) „besonders“ und nach § 7 (2) Nr 14 b) auch noch „streng“ geschützt ist – und nicht nur der Biber selbst, sondern auch noch sein Haus und Hof, was der Gesetzgeber seine „Lebensstätten“ nennt. Die dürfen weder beschädigt oder zerstört werden, und einigermassen spürbar beunruhigt oder gescheucht dürfen die Biber auch nicht werden. Was immer man also macht – sowie der Biber gestört wird isses verboten.

Damit man sich nicht rauswindet, betrifft das die „lokale Population“, und bei geschickter Analyse betrifft das deren kleinste Gruppe, also zwei Biber oder so in einer Burg mitsamt deren eigenem Teich, Damm und Garten.

Da aber nur die Störungen verboten sind, die während der Fortpflanzungs-, Aufzuchts- und Überwinterungszeiten erfolgen, denken die arg vom Biber Gebeutelten, also die Bauern, Fischer, Gewässer-Pfleger, Fischteichbesitzer und vor allem die Deichverantwortlichen vielleicht, dann können wir dem „Meister Bockhardt“ ja mal dazwischen kräftig zu Leibe rücken.

Weit gefehlt!
Da ist der schlaue Naturschutz vor.

Denn beim Biber decken diese drei Zeiten den gesamten Lebenszyklus lückenlos ab: Fortpflanzung Januar bis März, kleine Biber ab April bis Mai, Aufzucht derselben bis zur erneuten Trächtigkeit der Mutter im nächsten Frühjahr wenn nicht gar länger, und überschneidend die Überwinterung von Oktober bis zum Ende des Winters.
Dumm gelaufen.

Da fragt sich der betroffene Brandenburger sofort: wien jetze? Oder: was mache ich denn jetzt gegen Biberschäden?

Also: solange keine erhebliche Störung vorkommt, kann man machen, was man möchte. Aber da gilt wieder die alte Frage des Zolls: wo ist hier die Grenze? Denn wenn man was falsch macht, droht die Ordnungswidrigkeit, beim Jäger gleich mal der Verlust des Jagdscheins. Also Ausnahmegenehmigung beim Naturschutz beantragen. Theoretisch gibt´s die nach § 45 Abs. 7 BNatSchG aus mehreren Gründen, vor allem zur Abwehr erheblicher land-, forst- oder fischereiwirtschaftlicher Schäden sowie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, also z.B. beim Hochwasserschutz. Aber nur, wenn eine zumutbare Alternative gegeben ist. Da gibt es dann schon mal die Genehmigung, Rohre in Biberdämme einzubauen. Nur im Ausnahmefall können Biberburgen und Dämme beseitigt oder gar Biber weggefangen werden und im allerausnahmsten Ausnahmefall kommt gelegentlich mal die Tötung eines Bibers in Betracht. Denn die Tötung mag der Naturschutz garnicht – dass auswandernde Biber allerdings im neuen Lebensraum von Konkurrenten totgebissen werden oder unterwegs verhungern stört den Naturschutz schon weniger. Schwund is immer!
Vor Ausnahmegenehmigungen ist natürlich immer eine Verbandsbeteiligung vorgesehen – sprich: alle Verbände dürfen erstmal ihren Senf dazugeben. Das dauert.

Und das Interessanteste: Die Behörden vertreten die Ansicht, dass es Entschädigungen nicht gibt. Schäden durch besonders oder streng geschützte Arten sind nach der Sozialklausel der Eigentumsgarantie in Art. 14 Grundgesetz hinzunehmen; da meinen wir Juristen allerdings (z.B. Rechtsanwalt von Brünneck in Deutscher Waldbesitzer 5/2010), dass gerade die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG eine Entschädigung jedenfalls nach § 68 BNatSchG gebiete – zwei Juristen drei Meinungen.

Wir, das Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz, haben vier Biberburgen in unserem Lehr- und Forschungsrevier und deshalb dem Naturschutz angeboten, diese durch unseren Berufsjäger einem Monitoring zu unterziehen und daraus Vorschläge für ein vernünftiges Bibermanagement im Zusammenwirken mit dem Ministerium, dem Landesumweltamt und der Naturschutzstation Zippelsförde zu entwickeln.

Auf die Antwort warten wir heute noch!

Stattdessen gibt es inzwischen den „Entwurf Vollzugshinweise Biber“, der auf 7 eng beschriebenen Seiten das wiedergibt, was wir hier kurz beschrieben haben.

Lösungsvorschläge allerdings findet man nicht. Vielmehr enthalten die „Vollzugshinweise“ nur, wie der Name so treffend sagt, Hinweise, wie man was vollziehen könnte, wenn man was vollziehen dürfte, was man eigentlich nur in Ausnahmefällen vollziehen würde – oder so! Sie verstehen!

Ihr einigermassen ratloserbiber2

Dr. Wolfgang Lipps
Rechtsanwalt
Geschäftsführer JUN.i Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz

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Okt 2010 04

Jagdrechtsänderungen – aber schön versteckt hinter Leerformeln!


Wild und Hund hat im Oktoberheft den neuen nordrhein-westfälischen Umweltminister Johannes Remmel interviewt, der, wie man bald merkt, wenn man es nicht wüsste, von den Grünen gestellt wird. Beim Lesen dieses Interviews breitet sich merkliches Unwohlsein aus, obwohl der Herr Minister sich grosse Mühe gegeben hat, die Tellereisen seiner Denke mit dichten Leerformeln zu verblenden!

So meint er z.B. – was noch ganz verständlich klingt, es aber beim näheren Hinsehen überhaupt nicht ist – er halte die „nachhaltige Jagd“ auch da für „möglich“, wo sie „ohne Schaden für Tier- und Naturschutz betrieben wird“. Dieser angesichts unseres „Grundgesetzes“ in § 1 BJagdG zumindest verquere wenn nicht entlarvende Satz steht im Zusammenhang damit, dass er demgegenüber andernfalls die Jagd dort befürwortet, wo sie „biologisch notwendig“ ist – was immer das heissen mag. Mit diesen Formeln kann man sich nach jeder Richtung hin erklären und verstecken, oder?

Dann geht´s etwas mehr an´s Eingemachte. Nach der Lieblingsfloskel von den überhöhten Schalenwildbeständen (jedenfalls mancherorts nur, immerhin) meint der Herr Minister, unser Jagdrecht gehe eher „von der Perspektive der Jägerinnen und Jäger aus“, wohingegen es doch von der „Perspektive der gesamtgesellschaftlichen Anforderungen“ ausgehen sollte. Klingt erst mal hübsch und verleitet dazu, zu glauben, er meine vielleicht den § 1 des LJagdG Brandenburg, wonach die Hege eines gesunden und artenreichen Wildbestandes eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.

Meint er aber nicht. Denn für ihn ist die Welt nicht für die Jäger da, sondern die Jäger für die Welt, soll heissen, die Jäger seien für das Allgemeinwohl da.

Sach´ bloß?

Als ob es die Abgrenzung der Nachhaltswirtschaft Jagd von den anderen Nachhaltswirtschaften Wald, Feld usw. mit den Mitteln des Rechts nicht schon seit jeher nicht nur gäbe, sondern seit Jahrzehnten als hegerische Aufgabe der „Jäger und Jägerinnen“ nahezu ausnahmlos so gesehen und anerkannt würde. Wo war denn der Herr Minister bisher? Kann man sich auch deshalb fragen, weil er sich gleich anschliessend ein bißchen in den Setz- und Brutzeiten verheddert – kann ja mal vorkommen. Und bei aller Schwammigkeit scheint er auch grundsätzlich gegen die Jagd in Naturschutzgebieten zu sein – mit der schönen Einschränkung, dass die Jagd dann erlaubt sein soll, wenn sie dem Naturschutz dient. Na klar, Herr und Knecht, sozusagen.

Bei der Frage des Verhältnisses von Jagd und Naturschutz hält sich der Herr Minister dann bemüht bedeckt. Man kennt das ja. So richtig hält er uns Jäger jedenfalls nicht für Naturschützer. Und dann findet er auch noch die unsägliche Jagdsteuer gut. Das passt!

Angesichts der politischen Lage in seinem Land kann man nur hoffen, dass er für vieles, was er verwirklichen möchte, keine Mehrheit findet.

Dr. Wolfgang Lipps
JUN.i Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz
Geschäftsführer

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Aug 2010 19

Jagdrechtsquiz – Lösung und neuer Fall


Für alle Freunde des etwas anderen Jagdrechts: der bisherige Fall wird gelöst, und ein schwerer neuer Fall wartet auf die Experten. Einfach auf Jagdrechtsquiz klicken.

Viel Spass und Weidmannsheil
Dr. Wolfgang Lipps
Rechtsanwalt, Geschäftsführer

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Jul 2010 19

Waffenbesitzsteuer gegen Amokläufer – der neue Stuttgarter Unsinn !


Stuttgart will als erste deutsche Kommune eine „Waffenbesitzsteuer“ einführen. Die Begründung dafür lautet unter anderem, diese finanzielle Belastung könne geeignet sein, die Zahl der Waffen zu reduzieren, was deren Missbrauch verringere. Die FDP in Stuttgart hält die „Amokverhinderung“ für Unsinn und das Ganze für einen Versuch, sich zusätzliches Haushaltsgeld zu beschaffen.

Recht hat sie, die FDP.

Stuttgart behauptet, es läge ein Gutachten vor, wonach die Stadt eine derartige Steuer erheben dürfe.

Das Gutachten möchte ich sehen, es kann nur falsch sein!

Grundsätzlich dürfen Landkreise und kreisfreie Städte, wenn das in den jeweiligen Kommunalabgabengesetzen so verankert ist, Steuern erheben. Die müssen allerdings die verfassungsrechtlichen Grenzen, die im Einzelnen sehr komplex sind, einhalten – das wollen wir hier mal nicht weiter vertiefen, aber eine Einzelprüfung auch, nicht nur, unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgrundsatzes der Verfassung macht erhebliche Bedenken deutlich, zumal jede Steuernorm umfassend zu prüfen ist.

Nun gibt es aber anerkannter Massen bei Steuern die dogmatisch wichtige Unterteilung in Normgruppen, denen jede Steuerart zugeordnet werden muss, weil sich daraus unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben. Deshalb unterscheidet die Wissenschaft in

- Fiskalzwecknormen einerseits, und
- Sozialzwecknormen andererseits.

Eine dritte Gruppe besteht aus Vereinfachungszwecknormen, die oft eine gemischte Motivation der beiden Hauptgruppen zum Zweck der Vereinfachung und besseren Durchsetzbarkeit verbinden.

Fiskalzwecknormen dienen vordringlich der Deckung des notwendigen Finanzbedarfs der Haushalte. Sie müssen sich streng am Leistungsfähigkeitsprinzip des Steuerpflichtigen, am Gleichheitsgrundsatz der neueren Rechtsprechung (BVerfG v. 07.10.80 = BVerfGE 55 S. 72, 88 und BVerfG v. 29.05.87 = BVerfGE 68 S. 301 = NJW 87, 3246), an der Notwendigkeit und der Zumutbarkeit orientieren. Grundsätzlich sind Fiskalsteuern sog. „Aufwandsteuern“, weil ihnen irgendeine Verwaltungsleistung, deren Aufwand finanziert werden muss, zugrunde liegt.

Schon diesen Kriterien hält die geplante Stuttgarter Steuer nicht stand.

Vor allem aber ist sie keine Sozialzwecknorm – das müsste sie aber sein, wenn sie eine „Lenkungsfunktion“, also die Verringerung der Anzahl von Waffen in Privathand und damit eine Eindämmung von waffenbezogenen Straftaten einschliesslich der Amoktaten beabsichtigt. Die geplante Steuer müsste dem Gemeinwohl dienen, aber das ist wohl mehr als fraglich, zumal man den angeblich gewünschten Zweck mit Sicherheit nicht erreichen wird.

Tatsächlich geht es hier wohl nur um Geld. Die verschwindend geringe Anzahl der Straftaten mit legalen Waffen, die immer wieder mit pawlow´scher Reflexhaftigkeit zu neuen Verschärfungen der Waffengesetzgebung führt, wird durch eine lokale Besitzsteuer einer einzelnen Kommune mit Sicherheit nicht beeinflusst Und Amokläufer – die es übrigens ebenso häufig wie mit Schusswaffen auch mit Messer und Axt gibt – kann man weder mit Waffengesetzen noch mit Besitzsteuern verhindern.

Daran, dass der Staat als Beutegreifer unterwegs ist und gern die Bürger schröpft, haben wir uns seit Jahrhunderten gewöhnt. Aber dann soll er wenigstens ehrlich sein – verkaspern können wir uns alleine!

Dr. Wolfgang Lipps,
Rechtsanwalt, Geschäftsführer

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Jul 2010 08

Malaria durch Biosprit


Die Universität von Wisconsin hat eine interessante Studie veröffentlicht: die zunehmenden Waldrodungen im brasilianischen Bundesstaat Acre führen zu einem beachtlichen Anstieg an Malariafällen - nur 4,2% mehr Waldrodung führte zu 48% mehr Malariaerkrankungen. Das Institut hat die Krankenzahlen aus 24 Krankenstationen der Region in den Jahren 1999 bis 2001 mit den Rodungsberichten verglichen.

Das Ergebnis überrascht nicht. Es entstehen durch die Rodungen, insbesondere die Arbeitscamps, eine Menge neue kleine Wasserflächen in alten Reifen, Plastikmüll usw., und der durch die schweren Maschinen verdichtete Boden hält mehr Oberflächenwasser in Pfützen und Fahrspuren und verbessert so die Brutbedingungen der Anopheles-Mücke.

Und das wird noch schlimmer, weil Brasilien einen starken Anstig der Rodungen plant, um nicht nur Holz zu exportieren, sondern um seine eigene Biospritproduktion auszuweiten und exportfähige Ölpflanzen anzubauen. Allein im Bundesstaat Bahia sollen durch Waldrodungen demnächst 870.000 Hektar für Zuckerrohr für die Ethanol-Produktion und 868.000 Hektar für den Anbau von Ölpflanzen wie Rizinus, Indischer Brechnuss und Ölpalmen für die Biodiesel-Produktion freigemacht werden.

Also nicht nur weltweite Klimaschäden sondern auch Zunahme von Krankheiten – das ist der Fluch der bösen Tat, dass sie fortzeugend Böses muss gebären (Schiller)!

Dr. Wolfgang Lipps

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Jun 2010 07

Sparpläne – blöd und an der falschen Stelle ?


Das Sparpaket der Regierung steht – angeblich. 80 Milliarden in drei Jahren, davon 11 Milliarden im nächsten Jahr. Das ist eine einigermassen gute Nachricht, zumal das ganz ohne Steuererhöhungen gehen soll. Dass SPD und Gewerkschaften schon draufhauen, bevor Einzelheiten bekannt sind, ist der bekannte Pawlow´sche Reflex des Politgeschäfts und nicht weiter aufregend.

Allerdings wird ein gut Teil der Einsparungen aus dem sozialen Netz genommen, mit Einschnitten beim Kindergeld, beim Wohngeld, beim Elterngeld und bei Hartz IV. Ob das gerecht ist, kann man füglich bezweifeln.

Richtig ist, dass man auch an die Bundeswehr, die Atomindustrie und die Banken rangeht – obwohl das, was man bislang davon hört, eher moderat klingt; die haben ja auch eine mächtige Lobby. Noch richtiger ist, dass man auch die Subventionen auf den Prüfstand stellt.

Und da beginnt man sich zu fragen, ob nicht blöd und an der falschen Stelle gespart werden soll.

Denn sogar das Bundesumweltamt selbst, sicherlich kein Hort der Opposition, hat neuerdings festgestellt, dass zahlreiche Subventionen des Bundes den Zielen von Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz zuwiderlaufen. Da werden allein rund 48 Milliarden ausgegeben, wobei die Ländersubventionen noch ebenso unberücksichtigt bleiben wie die ständig steigende Tendenz. Mit 24 Milliarden werden fossile Energieträger (Steinkohle etc.) gefördert, womit der Klimaschutz konterkariert wird. Dabei wird bewusst verheimlicht, dass die Kohlesubventionen nicht 1,9 Milliarden EURO ausmachen, wie die Bundesregierung im Subventionsbericht behauptet, sondern tatsächlich 12,8 Milliarden. Immer noch aufgepäppelt werden der Flugverkehr (Steuerbefreiung für Kerosin und Wegfall der Mehrwertsteuer auf internationalen Flügen), was allein 11,5 Milliarden EURO im Jahre 2008 ausmachte. Die Bundesrepublik missachtet sowohl das Kyoto-Protokoll als auch das G-20-Abkommen von Pittsburgh 2009.

Das Umweltbundesamt fordert deshalb einen Nachhaltigkeits-Check für neue Gesetze.

Das fordern wir auch. Mit dem Streichen von nur einem Teil dieser schädlichen Subventionen könnte man das soziale Netz entlasten, die Sparziele elegant erreichen, und noch Geld für Umwelt und Naturschutz sowie für Bildung, Innovationen und einen gerechten Umbau des Steuersystems, auch ohne Steuersenkungen, übrigbehalten!

Dr. Wolfgang Lipps
JUN.i Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz

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Jun 2010 04

Gänsetötung – die Jäger sind wieder die Dummen !


Unter dem Vorwand, die Gänsebestände nähmen enorm zu, sollen in diesen Tagen wieder massenhaft wildlebende Gänse in Mittelfranken (Bayern) am Altmühlsee während der Mauser und Aufzuchtzeit getötet werden. Die erforderlichen Ausnahmegenehmigungen wurden erteilt. Die Aktion, die 2008 schon einmal verhindert wurde, ist deshalb jetzt mit grösster Heimlichkeit und ohne jede Veröffentlichung vorbereitet worden.

Es gibt gute Gründe, dieser unnötigen Tötungsaktion (die dennoch natürlich die Gesamtpopulation des Altmühlsees nicht entscheidend dezimieren wird) Widerstand entgegenzusetzen.

Einer dieser Gründe ist: Derartige “Schlachtungen” von Wildtieren gerade während der Mauser und während der Aufzuchtzeit werden natürlich bekannt werden, und dann wird das wieder nicht nur auf die Betreiber Dr. Andreas König und Andreas Grauer, beide Jagdscheininhaber, zurückfallen, sondern das einhellige Unwerturteil wird sich wieder gegen die Jäger ganz allgemein richten.

Wir fordern die Bezirksregierung und das zuständige Landratsamt auf, diese törichte, schädliche und unseres Erachtens tierschutzwidrige Tötungsaktion sofort zu unterbinden!

JUN.i Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz
Dr. Wolfgang Lipps
- Geschäftsführer -

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Mai 2010 19

Der „Wald-Wild-Konflikt“


Am 5. Mai 2010 haben der BfN, der DFWR und die ANW ein sogenanntes „Gutachten“ zum ebenfalls sogenannten „Wald-Wild-Konflikt“ vorgelegt. Die gleichzeitig vom BfN herausgegebene Presseerklärung macht schon allein ziemlich deutlich, worum es den Autoren der Universitäten Göttingen und München und damit den drei Initiatoren geht. Das 175 Seiten umfassende Gutachten beginnt bei der bereits sattsam breitgetretenen Erörterung der angeblichen Misere: „Überhöhte Schalenwildbestände führen in weiten Teilen der deutschen Wälder zu massiven Problemen; die eingetretenen Schäden sind nicht nur ökologisch bedenklich (ein beliebtes Alibi-Argument), sondern (und hier kommt gleich des „Pudels Kern“) haben auch eine erhebliche ökonomische und damit finanzielle Dimension.“ Die wird etwas weiter dann als ein „ökonomisches Desaster“ bezeichnet, welches sich die Waldbesitzer „und die Gesellschaft“ (wer immer das sein mag) nicht mehr leisten könnten.

Schon da hört man Nachtigall trapsen!

Das Gutachten selbst ist lesenswert. Es ist eine geschickte Mischung von Richtigem und Falschem, von einseitig Gewichtetem und aus durchschaubaren Gründen Heruntergespieltem, von polemischer Überhöhung bestimmter Ansichten und gezielt einseitiger Zitatpraxis. Das zieht sich durch das gesamte Gutachten, dessen Intention und Zielrichtung dem aufmerksamen Leser dennoch nicht verborgen bleiben. „Wissenschaftlich“ ist das allenfalls, wenn überhaupt, vordergründig. Unter dem Deckmantel einer anscheinend wertneutralen Abwägung von Forstbetrieb, Jagd und Naturschutz wird ein Prinzip „Wald vor Wild“ postuliert, das verlangt, dass „die berechtigten Ansprüche der Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden voll gewahrt bleiben“. Unter „voll“ verstehen die Autoren eine Jagd, die durch Reduktion der Schalenwildbestände, in erster Linie Rot- und Rehwild, sicherstellt, dass die natürliche Verjüngung des Waldes ohne Schutzmassnahmen geschehen kann – das Gutachten sagt zwar, es solle das „im Wesentlichen“ so sein, stellt aber gleichzeitig klar, dass der Waldbauer nicht verpflichtet ist, Schutzmassnahmen zu ergreifen, und dass selbstverständlich die Schäden unabhängig vom Verschulden weiterhin ersetzt werden müssen. „Voll“ meint also wirklich: „voll!“

Mit anderen Worten: Das Gutachten verkürzt die komplizierte Abgrenzung der Nachhaltswirtschaften Jagd und Forst auf die simple Frage des Wildschadens einiger Schalenwildarten und stellt hier apodiktische Maximalforderungen für den Wald und in Wahrheit, wenn auch verbrämt, gegen das Wild auf. Darüber täuschen auch die Lippenbekenntnisse für einen gesunden und artenreichen Wildbestand als Hegeaufgabe der Jagd nicht hinweg.

Nun haben die Autoren natürlich erkannt, dass die notwendigen Grenzziehungen zwischen sich überschneidenden Nachhaltswirtschaften immer durch das Recht gezogen werden. Deshalb machen sie sich einigermassen subtil – um auch mal was Nettes zu sagen – an das Jagdrecht im Zusammenspiel mit dem Naturschutzrecht und einigen verwandten Rechtsinstituten wie den Waldgesetzen heran und erklären uns, wie das reformiert und in ihrem Sinne verändert werden muss – interessanterweise unter Zuhilfenahme einiger bayerischer Bestimmungen und natürlich ohne die Jäger bisher an der Diskussion beteiligt zu haben. Auch taucht der Begriff der „Nachhaltigkeit“, sicherlich ganz bewusst, im Gutachten nicht auf.

Insgesamt will das Gutachten schon in der gegenwärtigen, nach Ansicht der Autoren jedoch einigermassen ungeordneten und unabgestimmten polymorphen Rechts- bezw. Gesetzeslage einen eindeutigen Vorzug des Gesetzgebers für die Hauptnutzung der Waldbewirtschaftung sehen gegenüber der lediglich als Nebennutzung zu qualifizierenden Jagd. Da, wo das Gutachten das aber für unklar oder unbefriedigend geregelt hält, soll das Recht massiv geändert werden. Eine eindeutige Zusammenfassung der Ergebnisse des Gutachtens liefern dessen Autoren Ammer, Vor, Knoke und Wagner selbst, deren Fazit im Wesentlichen lautet: „Wichtiger (ist) eine konsequente Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben …durch eine deutliche Reduktion der unnatürlich hohen Dichten jener Tierarten, auf die die hohe Verbissbelastung der Waldverjüngung zurückgeht. Dies scheitert … an behördlichen Defiziten im konsequenten Gesetzesvollzug, vor allem aber am Widerstand der mehrheitlich an hohen Wilddichten interessierten Jägerschaft“.

Die, wie erwähnt, bisher noch keiner dazu gefragt hat.

Die Stiftung natur+mensch stimmt der Initiative insoweit zu, als das Thema selbst nach einem neuen und ernsthaften Dialog zwischen Naturschützern und Naturnutzern verlangt – eine Haltung, die gerade im Hinblick auf die Biodiversität, die immer auf dem Boden der Nachhaltigkeit steht, zu bejahen ist. Jochen Borchert, der Vorsitzende der Stiftung, kann dennoch nicht umhin, festzustellen, dass dieses Gutachten die Gräben zwischen den Partnern weiter aufgerissen hat denn je. Und so zieht die Stiftung das richtige Fazit: „Wer bei der Präsentation der Studie jedoch erwartet hatte, dass wissenschaftliche Daten nun die Basis für einen neuen gesellschaftlichen Konsens und gemeinsame konstruktive Schritte legen würden, wurde enttäuscht.“

Wir vom Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz meinen: Die Grenzziehung zwischen den sich überschneidenden Nachhaltswirtschaften Jagd und Forst wird durch das Bundesjagdgesetz und die übrigen gesetzlichen Bestimmungen bereits generell vorbestimmt, muss aber jeweils im Einzelfall im Detail feinabgestimmt werden; das ist die auch im Gutachten angesprochene „Steuerungsfunktion des Rechts“. Die Instrumente der Feinabstimmung bedürfen mit Sicherheit einer weiteren eingehenden Diskussion, aber zum einen auf der Basis der generellen Gesetzesvorgaben, hier ganz wesentlich des § 1 BJagdG, und zum anderen unter Einbeziehung selbstverständlich auch der Jägerschaft. Hier können wir alle, insbesondere der Jäger vom Forstmann und umgekehrt, nur lernen.

Eine wissenschaftlich verbrämte Polemik jedoch ist genau der falsche Weg – die Folgen tragen: der Wald, das Wild und die Gesellschaft.

Dr. Wolfgang Lipps
JUN.i Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz

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Mai 2010 12

Artensterben beschleunigt sich


Die Vereinten Nationen warnen vor einer irreversiblen Zerstörung der Artenvielfalt, wenn die Staaten nicht schnell handeln und die Ursachen bekämpfen. Nach dem Global Biodiversity Outlook befinden sich verschiedene natürliche Ökosysteme auf der Kippe. Geht die Zerstörung weiter, dann werde dies den Verlust der Artenvielfalt beschleunigen. Es sei die Arroganz der Menschen, so Achim Steiner, der Direktor des UN-Umweltprogramms UNEP, die diese glauben mache, die Artenvielfalt sei für ihr Überleben nicht notwendig.

Das 2002 im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt aufgestellte Ziel, bis 2010, das zum Internationalen Jahr der biologischen Vielfalt erklärt wurde, zumindest eine bedeutsame Reduktion des Verlustes der Artenvielfalt zu erreichen, wurde nicht erreicht, heißt es im Bericht. Die Verlustrate für viele Arten hat teils enorm zugenommen. Viele Amphibien stehen vor dem Verschwinden, ein Viertel der Pflanzenarten ist vom Aussterben bedroht, die Zahl der Wirbeltiere ist drastisch zurückgegangen, natürliche Ökosysteme wie Tropen- oder Mangrovenwälder, Feuchtgebiete, Flüsse und Seen oder Korallenriffe schrumpfen, sind belastet oder werden immer fragmentierter, so dass sie an Artenvielfalt verlieren. Auch die Vielfalt bei den Nutzpflanzen und -tieren geht weiter zurück. Die fünf direkten Ursachen für das Aussterben (Veränderung der Ökosysteme, Überausbeutung, Verschmutzung, Eindringen fremder Arten und Klimaveränderung) haben sich verstärkt.

Mitten in der Weltwirtschaftskrise dürften aber die Appelle der Naturschützer ebenso verhallen wie die der Klimaschützer, auch wenn der Bericht immer wieder darauf hinweist, dass die Artenvielfalt und der Schutz der Ökosysteme direkt mit dem Überleben der Menschen zusammen hängt, was beispielsweise Lebensmittel, Trinkwasser, Gesundheit, Reinigung von Giften oder Schutz vor natürlichen Katastrophen betrifft. Am schnellsten und härtesten würden durch eine weitere Zerstörung der Ökosysteme die Armen leiden, aber die Folgen würde letztendlich alle zu spüren bekommen, warnt der Bericht. Achim Steiner weist darauf hin, dass der Schutz natürlicher Ökosysteme nicht nur etwas koste, sondern dass diese ein natürliches Kapital darstellen, das um so bedeutsamer werde, je mehr Menschen auf der Erde leben.

Ihr
Dr. Wolfgang Lipps
Geschäftsführer

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