Im Oktober haben wir uns dieses unseligen Themas schon einmal, wenn auch noch einigermassen humorvoll, angenommen. Unser bescheidenes Fazit war: den übertriebenen Mehrfachschutz dieser Tierart ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse der Kulturlandschaft, ohne Rücksicht auf die in ihr lebenden Menschen, und letztlich teilweise auch zum Schaden des Bibers kann man nun wirklich nicht als „Management“ bezeichnen.

Den schlagenden Beweis für die Richtigkeit unserer Meinung bietet nun die Justizposse, die sich zwischen dem Landkreis Märkisch-Oderland und dem NABU entwickelt.

Das ist die Bankrotterklärung jeden vernünftigen Naturschutzes!

Der Landrat MOL, Gernot Schmidt (SPD) hat nach sehr reiflicher und langwieriger Prüfung auf den Antrag eines Landwirts fünf  Biber zur Tötung freigegeben. Dieser Antrag ist einer von vielen, wie der Sprecher der Kreisverwaltung Tobias Seyfarth bestätigt, und wurde nach monatelangem Streit mit der Landesregierung um Kompetenzen und Zuständigkeiten und nach sorgfältigster Prüfung genehmigt.

Denn die nachgewiesenen Schäden liefen in der Tat völlig aus dem Ruder. 50 ha Ackerland hatten die Biber seit Jahren ständig unter Wasser gesetzt und dem Antragsteller entzogen, der ja, wie wir wissen, nicht mal eine Entschädigung kriegt.

Die Bibermanagerin Antje Reetz, eine sehr fachkundige und vernünftige Expertin, äussert zwar Bedenken, sieht aber auch „im Sine einer vernünftigen Bestandsregelung endlich Bewegung in der Sache“ (s. Kluge, Schweriner Volkszeitung vom 21.02.2011)

Da sprengt, wie weiland Ziethen aus´m Busch, der NABU daher. So eine schöne Gelegenheit zu PR kann man sich doch nicht entgehen lassen. Gleich legt er gegen den Bescheid Einspruch ein und kündigt Klage an.

Wie wirkunsvoll man sich damit auf dem Rücken aller um vernünftige Regelungen Bemühter in Scene setzen kann, zeigt der Blick in Google. Geben Sie da mal „Biberabschuss Brandenburg“ ein, und von 10 Meldungen der Seite 1 betreffen 8 den NABU; auf den anderen Seiten sieht´s ähnlich aus.

An Lösungen scheint der NABU nicht so interessiert zu sein. Dabei gibt es Lösungswege, die nur mal in Angrif genommen werden müssen. Nach Ansicht des JUN.i Instituts für Jagd Umwelt und Naturschutz sehen die so aus:

Vorab: Definition einer – regional immer spezifischen – wünschenswerten nachhaltigen Bewirtschaftung von Bibern im Sinne einer Hege der gesunden und artenreichen aber mit dem Biotop und seinen Menschen zu vereinbarenden Biberdichte unter Berücksichtigung ihrer Besonderheiten.

Dann

–   erst mal eine ordentliche rechtliche Analyse der gegenwärtigen Möglichkeiten der Bestandsreguierung,

–   anschliessend Vorschläge zur Vereinfachung und Verbesserung der Gesetzeslage, sowie klare Regeln über die Anwendung der heute schon möglichen Ausnahmen vom „doppelten Vollschutz“,

–   dann die personelle, organisatorische und finanziell gesunde Einrichtung eines Bibermanagements, das diesen Namen verdient, unter Einbeziehung aller betroffenen Kreise incl. natürlich NABU, Politik, Landwirt, Deichwirt, Jäger, usw. Auch über Entschädigungen sollte man ruhig mal reden, beim Wolfsmanagement geht das doch auch.

Dann müsste es doch bei einigem guten Willen verd….nochmal mit dem Teufel zugehen, wenn man hier kein tragfähiges Konzept entwickeln könnte.

Wir, das Institut, haben eines, aber wie wir im Oktober schon bemerken durften: die selbsternannten Experten reden garnicht erst mit uns! Damit können wir leben, aber dann sollten sie wenigstens miteinander reden – nicht Fensterreden, sondern Lösungsreden. Scheinen sie auch nicht zu wollen.

Das freut den Biber!

Oder?

Dr. Wolfgang Lipps

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