Feb 2011 17

AUFRUF: Wem fehlt ein Serval?


Ein Serval?

Was´n das?

Na, ein Serval eben. Sollte jeder Jäger kennen. Sieht etwa so aus wie Schmidt´s Katze, nur ganz anders. Leptailurus Serval ist eine mittelgrosse Katze Afrikas, meist auf gelbem Grund schwarz gefleckt. 70 bis 100 cm lang und mit einem Stockmass von 54 – 62 cm, dazu auffallend kleinem Kopf.

Sowas soll, bislang unbestätigten aber zahlreichen Meldungen zufolge, seit einigen Tagen in Berlin rumlaufen und wurde nicht nur von Bürgern, sondern sogar von Stadtjägern gesehen und einmal, allerdings ziemlich undeutlich, fotografiert (s. unten).

Derk Ehlert (und ihn zitierend der Stadtjäger Dieter Knust) berichtet wörtlich:  Bei mir gingen diesbezüglich bereits vor zwei Wochen  merkwürdige Anrufe von Bürgern ein, denen ich zunächst keine weitere Beachtung schenkte. Am 18.01. wurde zunächst ein größeres Raubtier, das den Beschreibungen nach auf einen Serval passt, bei der erfolgreichen Jagd nach einer Katze beobachtet. Am 24.01. wurde ich von einem  Jäger, der im Bereich der Landesgrenze nach Hennigsdorf ein merkwürdiges Tier sichtete, angerufen. Am 29.01. rief schließlich eine Bürgerin bei  mir an und teilte mir eine ähnliche Beobachtung im Bereich von Frohnau mit. Heute (14. oder 15. 2.2011) nun erschien das Tier im Märkischen Viertel und wurde dort von mehreren Personen nacheinander gesehen. Die Polizei konnte die Beobachtung bestätigen, es liegen inzwischen unscharfe Fotos vor, die den Verdacht bestätigen und vom IZW ebenfalls als einen Serval bestimmt wurden (s. unten).

Aufgrund von Beobachtungen mehrerer Jagdszenen des Tieres ist davon auszugehen, dass er sich bislang mit ausreichend Nahrung selbst versorgen kann. Dem Menschen wird das Tier scheinbar nicht gefährlich. Die Wetterlage scheint dem Tier bislang nur wenig bzw. gar nichts auszumachen, zumindest  kommt er im Moment mit den Temperaturen gut zurecht. Die Fluchtdistanz entspricht einem vorsichtigen und dem Menschen vertrautem Mindestabstand,  das Tier flüchte etwa bei ca. 40 Metern.  Es sollte schnellstmöglich geprüft werden, inwieweit ggf. in Berlin und Brandenburg ein Serval aus einem Bestand fehlt oder ggf. bei den Haltern solcher Tiere diesbezüglich nachgefragt werden. 

 Ich bin mit dem Lagedienst der Polizei soweit verblieben, dass ich von ihnen angerufen werde, wenn das Tier wieder gesichtet wird bzw. sich  eine Möglichkeit des Fangs ergibt. Ab spätestens morgen werde ich mehrere Experten insoweit bereitstellen können, als dass sie  das Tier mit  den möglichen Fangmethoden  versuchen, zu fangen. Ich möchte zunächst versuchen, ein Erlegen des Tieres unter allen Umständen zu verhindern.

Derk Ehlert.

JUN.i wünscht Herrn Ehlert und Herrn Knust ein tolles und tierschutzgerechtes Weidmannsheil; ist doch wunderbar, was man in einer Grosstadt alles erleben kann.

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

DAS ISSER !

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Jan 2011 18

§ 5 Bundesjagdgesetz – Onlinekommentar neu !


Unsere Arbeit am ersten deutschen Online-Kommentar des gesamten deutschen Jagd- und Waffenrechts nimmt langsam wieder Fahrt auf. Unter Kommentar – BJagdG – 2. Abschnitt finden Sie die Kommentierung mit allen Landesjagdgesetzen. § 4 haben wir gleich mit kommentiert.

Für Änderungs- und Ergänzungsanregungen, vor allem für Kritik (aber natürlich auch für Lob) sind wir sehr empfänglich.

Ihr
Dr. Wolfgang Lipps
Rechtsanwalt
Geschäftsführer JUN.i Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz

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Dez 2010 15

Jagdrechtsquiz neu – gewinnen Sie einen Maibock !


Liebe Quizfreunde,

unter “Jagdrechtsquiz” finden Sie jetzt die Lösung des Mäusefalles und einen neuen Fall, für dessen Gewinner ein Bockabschuss im Mai in unserem Lehr- und Forschungsrevier in Liepe ausgelobt wird.

Diesmal kriegen Sie das sicher hin.

Weidmannsheil (und schöne Feiertage und viel Anblick und Anlauf in 2011) wünscht

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps (www.dr-lipps.de und www.jagdrechtsblog.de)

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Dez 2010 13

Biosprit – Fluch oder Segen ?


>sierksdorf-kornfeldOder einfach unüberlegt und verfrüht? 

Ab Januar 2011 kommt der Biosprit E10 auf den Markt, der im Gegensatz zu den bisher schon zulässigen 5% nunmehr mit bis zu 10% Bioethanol versetzt sein darf. Mit diesem aus Pflanzen gewonnenen Treibstoff soll der CO2-Ausstoss verringert und könnten die Erdölreserven geschont werden, meinen z.B. Minister Röttgen und der ADAC-Präsident Peter Meyer.

 Die im Titel gestellte Frage kann aber heute noch garnicht beantwortet werden, und deshalb ist diese Initiative nach unserem Dafürhalten zumindest, um es mal nett auszudrücken, verfrüht – wohl eine unüberlegte (oder absichtliche?) Umwelt-PR der arg gebeutelten schwarz-gelben Koalition, die dem tumben Volk mal „action“ zeigen will. 

Dabei fällt zunächst weniger in´s Gewicht, dass gar nicht alle Autos das Zeug vertragen. AbgaseWichtiger ist dagegen, dass die Gewinnung von Bioethanol aus Pflanzen weltweit auf arge Bedenken stösst. Aber auch die sind zum Teil weder sauber belegt noch frei von dem Verdacht, irgendwelche Partikularinteressen zu fördern; gewichtig aber sind sie allemal.

Wortführer der Bedenkenträger scheint das Londoner Institut für Europäische Umweltpolitik (Institute for European Environmental Policy – IEEP) zu sein. Es hat die Pläne von 23 EU-Mitgliedstaaten bis 2020 daraufhin untersucht, welche möglichen Folgen die für die Erzeugung von Biosprit erforderliche indirekte Nutzungsänderung landwirtschaftlicher Anbauflächen (ILUC – Indirect Land Use Change) haben kann, weil sich die Mitgliedsstaaten verpflichtet haben, bis 2020 ca. 10% ihres Treibstoffs für den Transportsektor aus nachwachsenden Rohstoffen zu gewinnen. Nach der Studie führt die EU-Politik dazu, dass die durch Biosprit-Bedürfnisse erzeugte Transformation von Flächen und daneben dann Neuschaffung von Nutzflächen eine hohe CO2-Belastung zur Folge hat, die den niedrigeren Ausstoss am Auspuff relativiert oder sogar übersteigt.

 Nicht nur die Initiatoren der Studie, darunter Greenpeace und NABU, sondern zahlreiche andere Umweltorganisationen stimmen der Studie zu oder jedenfalls in den Chor der Kritiker ein.

 Da ist es dann nicht verwunderlich, dass natürlich zuvörderst die Hersteller von Biokraftstoffen widersprechen, allerdings auch sie mit guten Argumenten. Denn die Studie arbeitet mit einer Fülle von Hypothesen, von denen fast jede so plausibel oder weniger plausibel ist wie die nächste. Vor allem werden die Ergebnisse der Studie nicht völlig von den ihr zugrunde liegenden Teilerkenntnissen gedeckt. Die Meinungen der Wissenschaft gehen mal wieder fröhlich durcheinander und auseinander und aneinander vorbei und sind folglich höchst geteilt.

 Ein eindeutiges und klares Bild lässt sich noch nicht gewinnen.

 Interessant ist immerhin, dass vieles, das jetzt im Zusammenhang mit Biosprit E10 diskutiert wird, gar nicht so neu, sondern nur neu auf dem Markt der Kommunikation ist oder mit anderen Worten: langsam kommt´s raus!

 Denn schon 2007 hat eine internationale Gruppe von Wissenschaftlern festgestellt, dass Biosprit klimaschädlicher ist als Benzin, unter anderem deshalb – man muss auch mal etwas um die Ecke denken – weil beim Düngen der Energiepflanzen grosse Mengen des gefährlichen Lachgases (NO2) in die Atmosphäre gelangen; Lachgas hat eine 300-fach so grosse Treibhauswirkung wie dieselbe Menge an Kohlendioxid und schädigt ausserdem die Ozonschicht. (Anmerkung am Rande: das macht auch nachdenklich bei der Förderung von Raps und Mais für die Biogasgewinnung!). Interne Studien der EU (und anderer Wissenschaftler) haben bereits 2009 festgestellt, dass das 10%-Ziel für Biodiesel jedenfalls mehr schadet als nützt. Erst auf den Druck der Öffentlichkeit hin hat die Kommission diese als geheim eingestuften Studien jetzt publik gemacht.

 Ob es wirklich eine Illusion ist, zu glauben, eine Energieversorgung Deutschlands zu 100% mit klimaneutraler Energie aus nachwachsenden Rohstoffen sei möglich, kann gegenwärtig dahingestellt bleiben, obwohl mehr dafür als dagegen spricht.brett

 Eines allerdings meinen wir, das Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz, sehr wohl:

 Es ist unverantwortlich, mit einer Biospritpolitik „per ordre de Mufti“ loszulegen, solange die massiven und plausiblen Bedenken nicht ausgeräumt sind, ja solange nicht einmal vernünftige und mehrheitlich akzeptable Erkenntnisquellen der Politik zugrundegelegt werden können, und solange die Bevölkerung nicht objektiv unterrichtet werden kann.

 Aber wem es gänzlich schnuppe ist, wie das Volk über Atommülltransporte, atomare Endlagerstätten, Flugrouten oder Kopfbahnhöfe denkt, der wird natürlich auch in der Energiepolitik rücksichtslos weiterwursteln. Die Entscheider können ja immer noch in den Schwarzwald, die Schorfheide oder nach Mallorca ziehen, wo die Luft – hoffentlich – noch  ´ne Weile sauberer ist!

 Dr. Wolfgang Lipps

Geschäftsführer JUN.i Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz

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Nov 2010 29

Wikileaks und die deutsche Jagd


wikileaksdie Amerikaner ein Volk von Jägern – meist in rotkarierten Jacken und mit Vollerntern – und vor allem Schützen sind, wie man von Clint Eastwood weiss, lag es nahe, dass unsere Rechercheure die 250000 Wikileaks-Dokumente mal gezielt ansehen. Aus der Googlesuche unter Deutschland-UND-Jagd-UND-Jäger-UND-Naturschutz-UND-Jagdgegner hier einige interessante Meldungen der amerikanischen Diplomaten nach Washington:

- die amerikanische Rauchwarenindustrie (nicht Zigaretten sondern Pelze, Dummie!) muss sich auf segmentelle Umsatzrückgänge einstellen, vor allem bei Biberfellmützen nach Art des Davy Crockett. Denn einerseits sind die Europäer zu blöd, um sich selbst welche zu schiessen, aber andererseits hat die deutsche Wiedervereinigung zum fast völligen und nur mit dem Trabbi vergleichbaren Verschwinden der ostdeutschen Fellmütze mit Ohrenklappen und vor allem mit Schirm geführt;
- über den Staatssekretär im saarländischen Umweltministerium Borger wird an Hillary berichtet, er sei ein „Schlichtbeutel“ („simple-bag“), weil er Jagdgegnern bei Drückjagden allen Ernstes Logenplätze zum Demonstrieren zuweisen will;
- dem nordrhein-westfälischen Umweltminister wird nebulöses Verständnis der Jagd („foggy perception of what hunting means“) attestiert;
- es wird zur Weiterleitung an die NRA (National Rifle Association – ein wichtiger Wählerstamm in den USA) beobachtet, dass die deutsche Polizei sich insbesondere bei ihrem Waffentick („well-nigh neurotic weapons phobia“) immerhin FBI-Gepflogenheiten annähere. Dieser Dienst pflegt ja bekanntlich unschuldigen Bürgern Fallen zu stellen, um sie dann einer Straftat überführen zu können. Das mache die German Police jetzt auch, bei der – für die amerikanische my-home-is-my-castle-Mentalität völlig unverständlichen (nur im Irak nicht!) – „verdachtsunabhängigen Waffenschrankkontrolle“. Da würden nicht nur gesetzeswidrig auch gleich noch die Waffen mitkontrolliert, und der Ehefrau gerne auch mal ´ne Falle gestellt (“dann machen doch einfach Sie mal das Waffenschränkchen auf, Gnädigste”) oder es wird gefragt, “ob der Ehemann schon mal gewalttätig werde, oder ob er mehr als eine Waffe auf´m Küchentisch putzen würde – dann gleich Strafverfahren!

Und so weiter und so fort.

Über die militärspiondieser Meldungen können wir natürlich nichts sagen. An sich ist Wikileaks bisher noch nie eines falschen Zitats überführt worden, aber man weiss ja, dass die in der letzten Zeit mehrfach Zielscheibe von grossangelegten Hackerangriffen waren, die nach Erkenntnissen eingeweihter Kreise bis hinauf in amerikanische Regierungskreise, aber auch weit in nahöstliche Geheimdienste reichen. Die amerikanische Botschaft hält sich bedeckt: „Erstens sind die Meldungen nicht von uns, und zweitens sagen wir garnichts, und drittens sagen wir nur was, wenn Ihr endlich die Berliner Wildschweine aus unserem Garten fernhaltet („prevent the f…ing wild boar from eating his Excellency´s vegetables“).

Na ja, uns geht´s sowieso nur um Inhalte.

Lesen Sie doch selbst mal nach.
Ihr
Dr. Wolfgang Lipps CAIO (Chief Analyst Internet Operations)
JUN.i Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz

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Nov 2010 16

Tollwut-Skandal in Berlin !


tollwutAm 12. November geht ein junges Mädchen frühmorgens zum Bahnhof Hohenschönhausen und wird plötzlich von einem Fuchs angefallen und in´s Bein gebissen. Der Fuchs liess sich zunächst nicht abschütteln, biss zweimal zu, lief dem Mädchen hinterher und stellte seinen Angriff erst ein, als sie in die Bahnhofshalle rannte.

Das arme Mädchen ging zunächst sofort zu einem Durchgangsarzt. Der versorgte die Wunde und schickte sie weiter zu einem Infektionsarzt. Der wusste damit offensichtlich auch nichts anzufangen und schickte sie zum Tropeninstitut. Dieses verweigerte jegliche Behandlung mit dem Hinweis, seit Jahren gäbe es keine Tollwut mehr in Berlin. Dass wir allerdings eine rege Artenwanderung aller möglichen Tiere aus Polen erleben, scheint sich zum Tropeninstitut noch nicht herumgesprochen zu haben – nun liegt ja Polen auch, sicherlich zum Bedauern seiner Bewohner, nicht direkt in den Tropen. Das wird´s wohl sein.

Die Polizei allerdings fand sich mit diesem Zustand nicht ab – ein Lob unseren Freunden und Helfern – und erkundigte sich erstmal beim Stadtjäger, was man denn so machen könne. Der, obwohl natürlich kein Mediziner, gab den einzig richtigen Rat: Arzt suchen und impfen, denn entweder bestand Tollwutgefahr, dann muss geimpft werden, oder sie bestand nicht, dann schadet´s auch nichts und beruhigt das arme Kind.

Das Mädchen begann daraufhin eine Reise durch ca. 10 Krankenhäuser, von denen keines helfen konnte – warum nicht, blieb im Dunkeln. Erst ein Krankenhaus in Potsdam handelte sofort, nahm allerdings auch keine Blutprobe; somit wissen wir nicht, ob es wirklich ein Tollwutfall war, und die Statistik bleibt sauber. Ist ja auch ein schönes Ergebnis, oder?

Das war´s dann erstmal. Der Stadtjäger wartet jetzt auf den Fuchs, aber der hält sich bedeckt – fuchsmässig gesehen durchaus vernünftig. Die Familie des Mädchens ist wohl etwas ratlos. Nur die Amtsärztin des Bezirks Lichtenberg von Berlin hat vernünftiger Weise erstmal alle Berliner Amtsärzte unterrichtet.

Was sagt man dazu – Skandal oder kein Skandal?
Wir meinen: eindeutig ein Skandal, bei dem die gesamte Ärzteschaft einigermassen blass aussieht.

Denn:

fuchsZwar ist die Tollwut höchst selten geworden. In Deutschland tritt sie angeblich nur etwa dreimal im Jahr auf, Europaweit etwa 30 mal. Aber zum einen wird sie ausser durch den Fuchs auch von Fledermäusen, Dachsen, Mardern und den zahlenmässig stark zunehmenden Waschbären verbreitet, wobei insbesondere letztere aus dem Osten einwandern wie auch die meisten  Brandenburger Wölfe, und zum anderen möchte man eben auch nicht einer von den drei Deutschen sein, die das grosse Los trifft. Vor allem aber ist es psychologisch natürlich unabdingbar, dass sofort geimpft wird, um gerade einem jungen Menschen die Angst zu nehmen, innerhalb der gelegentlich sehr langen Inkubationszeit plötzlich an Tollwut zu erkranken.

Wir hoffen nur, dass das jetzt nicht im Sande verläuft. Wir kümmern uns weiter darum.

Ihr Dr. Wolfgang Lipps

JUN.i Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz.

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Nov 2010 12

Dumm gelaufen, Herr Sarrazin – der deutsche Bauernstand stammt aus dem nahen Osten!


Mitten in der Debatte schlagen die Migranten in Europa höchst wissenschaftlich zurück: Genanalysen aus einem frühneolithischen Grab in Sachsen-Anhalt beweisen, dass sogar die Landwirtschaft mit einwandernden sarrazinvor 8000 Jahren aus Mesopotamien kam, in ein von Jägern und Sammlern dünn besiedeltes Europa.

Wir finden: jetzt sollten wir die Migranten aber wirklich netter behandeln!fellachen
Es grüsst Sie Ihr
Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz
Dr. Wolfgang Lipps

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Okt 2010 13

Bibermanagement Brandenburg – wat nu ?


biberDer Begriff „Management“ kann sowohl Leitungsfunktionen bezeichnen als auch die Personen, die diese Funktionen ausüben und dazu natürlich entsprechende Managementkompetenzen benötigen. Zu den typischen Funktionen oder Aufgaben des Managements in allen möglichen Formen von Organisationen gehört die Planung, Organisation, Führung und Steuerung (Controlling) der anzuwendenden Prozesse. In Verbindung mit dem Biber kommt zwar das Wort vor, nicht aber die Sache selbst.

Biber“ sind bekanntlich erstaunliche Tiere, die sich als Landschaftsgestalter und Gartenarchitekten, aber auch als Baumeister und Abrissunternehmer nicht verstecken müssen. In Brandenburg fühlen sie sich seit Jahrzehnten wieder heimisch. Als die ersten Exemplare auftauchten, haben sich alle gefreut. Inzwischen geht es dem Naturschutz, der für die possierlichen Tierchen zuständig ist, wie dem berühmten Zauberlehrling: sie wollen nicht mehr in die Ecke, die Besen! Schlimmer noch, sie richten inzwischen gewaltigen Schaden an. Sie fällen Bäume, setzen ganze Landstriche unter Wasser, beeinträchtigen Drainagen, beunruhigen Fische und, am schlimmsten, richten Deiche hin.

Nun sind sie allerdings in der ganzen Europäischen Gemeinschaft gem. Art. 12 (1) und Anhang IV a) der FFH-Richtlinie streng geschützt. Das nimmt dann das Bundesnaturschutzgesetz gleich doppelt auf – wir Deutschen machen ja die EU-Vorgaben immer gern doppelt und dreifach dicht – indem der Biber nach § 7 (2) Nr 13 b) aa) „besonders“ und nach § 7 (2) Nr 14 b) auch noch „streng“ geschützt ist – und nicht nur der Biber selbst, sondern auch noch sein Haus und Hof, was der Gesetzgeber seine „Lebensstätten“ nennt. Die dürfen weder beschädigt oder zerstört werden, und einigermassen spürbar beunruhigt oder gescheucht dürfen die Biber auch nicht werden. Was immer man also macht – sowie der Biber gestört wird isses verboten.

Damit man sich nicht rauswindet, betrifft das die „lokale Population“, und bei geschickter Analyse betrifft das deren kleinste Gruppe, also zwei Biber oder so in einer Burg mitsamt deren eigenem Teich, Damm und Garten.

Da aber nur die Störungen verboten sind, die während der Fortpflanzungs-, Aufzuchts- und Überwinterungszeiten erfolgen, denken die arg vom Biber Gebeutelten, also die Bauern, Fischer, Gewässer-Pfleger, Fischteichbesitzer und vor allem die Deichverantwortlichen vielleicht, dann können wir dem „Meister Bockhardt“ ja mal dazwischen kräftig zu Leibe rücken.

Weit gefehlt!
Da ist der schlaue Naturschutz vor.

Denn beim Biber decken diese drei Zeiten den gesamten Lebenszyklus lückenlos ab: Fortpflanzung Januar bis März, kleine Biber ab April bis Mai, Aufzucht derselben bis zur erneuten Trächtigkeit der Mutter im nächsten Frühjahr wenn nicht gar länger, und überschneidend die Überwinterung von Oktober bis zum Ende des Winters.
Dumm gelaufen.

Da fragt sich der betroffene Brandenburger sofort: wien jetze? Oder: was mache ich denn jetzt gegen Biberschäden?

Also: solange keine erhebliche Störung vorkommt, kann man machen, was man möchte. Aber da gilt wieder die alte Frage des Zolls: wo ist hier die Grenze? Denn wenn man was falsch macht, droht die Ordnungswidrigkeit, beim Jäger gleich mal der Verlust des Jagdscheins. Also Ausnahmegenehmigung beim Naturschutz beantragen. Theoretisch gibt´s die nach § 45 Abs. 7 BNatSchG aus mehreren Gründen, vor allem zur Abwehr erheblicher land-, forst- oder fischereiwirtschaftlicher Schäden sowie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, also z.B. beim Hochwasserschutz. Aber nur, wenn eine zumutbare Alternative gegeben ist. Da gibt es dann schon mal die Genehmigung, Rohre in Biberdämme einzubauen. Nur im Ausnahmefall können Biberburgen und Dämme beseitigt oder gar Biber weggefangen werden und im allerausnahmsten Ausnahmefall kommt gelegentlich mal die Tötung eines Bibers in Betracht. Denn die Tötung mag der Naturschutz garnicht – dass auswandernde Biber allerdings im neuen Lebensraum von Konkurrenten totgebissen werden oder unterwegs verhungern stört den Naturschutz schon weniger. Schwund is immer!
Vor Ausnahmegenehmigungen ist natürlich immer eine Verbandsbeteiligung vorgesehen – sprich: alle Verbände dürfen erstmal ihren Senf dazugeben. Das dauert.

Und das Interessanteste: Die Behörden vertreten die Ansicht, dass es Entschädigungen nicht gibt. Schäden durch besonders oder streng geschützte Arten sind nach der Sozialklausel der Eigentumsgarantie in Art. 14 Grundgesetz hinzunehmen; da meinen wir Juristen allerdings (z.B. Rechtsanwalt von Brünneck in Deutscher Waldbesitzer 5/2010), dass gerade die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG eine Entschädigung jedenfalls nach § 68 BNatSchG gebiete – zwei Juristen drei Meinungen.

Wir, das Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz, haben vier Biberburgen in unserem Lehr- und Forschungsrevier und deshalb dem Naturschutz angeboten, diese durch unseren Berufsjäger einem Monitoring zu unterziehen und daraus Vorschläge für ein vernünftiges Bibermanagement im Zusammenwirken mit dem Ministerium, dem Landesumweltamt und der Naturschutzstation Zippelsförde zu entwickeln.

Auf die Antwort warten wir heute noch!

Stattdessen gibt es inzwischen den „Entwurf Vollzugshinweise Biber“, der auf 7 eng beschriebenen Seiten das wiedergibt, was wir hier kurz beschrieben haben.

Lösungsvorschläge allerdings findet man nicht. Vielmehr enthalten die „Vollzugshinweise“ nur, wie der Name so treffend sagt, Hinweise, wie man was vollziehen könnte, wenn man was vollziehen dürfte, was man eigentlich nur in Ausnahmefällen vollziehen würde – oder so! Sie verstehen!

Ihr einigermassen ratloserbiber2

Dr. Wolfgang Lipps
Rechtsanwalt
Geschäftsführer JUN.i Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz

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Okt 2010 04

Jagdrechtsänderungen – aber schön versteckt hinter Leerformeln!


Wild und Hund hat im Oktoberheft den neuen nordrhein-westfälischen Umweltminister Johannes Remmel interviewt, der, wie man bald merkt, wenn man es nicht wüsste, von den Grünen gestellt wird. Beim Lesen dieses Interviews breitet sich merkliches Unwohlsein aus, obwohl der Herr Minister sich grosse Mühe gegeben hat, die Tellereisen seiner Denke mit dichten Leerformeln zu verblenden!

So meint er z.B. – was noch ganz verständlich klingt, es aber beim näheren Hinsehen überhaupt nicht ist – er halte die „nachhaltige Jagd“ auch da für „möglich“, wo sie „ohne Schaden für Tier- und Naturschutz betrieben wird“. Dieser angesichts unseres „Grundgesetzes“ in § 1 BJagdG zumindest verquere wenn nicht entlarvende Satz steht im Zusammenhang damit, dass er demgegenüber andernfalls die Jagd dort befürwortet, wo sie „biologisch notwendig“ ist – was immer das heissen mag. Mit diesen Formeln kann man sich nach jeder Richtung hin erklären und verstecken, oder?

Dann geht´s etwas mehr an´s Eingemachte. Nach der Lieblingsfloskel von den überhöhten Schalenwildbeständen (jedenfalls mancherorts nur, immerhin) meint der Herr Minister, unser Jagdrecht gehe eher „von der Perspektive der Jägerinnen und Jäger aus“, wohingegen es doch von der „Perspektive der gesamtgesellschaftlichen Anforderungen“ ausgehen sollte. Klingt erst mal hübsch und verleitet dazu, zu glauben, er meine vielleicht den § 1 des LJagdG Brandenburg, wonach die Hege eines gesunden und artenreichen Wildbestandes eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.

Meint er aber nicht. Denn für ihn ist die Welt nicht für die Jäger da, sondern die Jäger für die Welt, soll heissen, die Jäger seien für das Allgemeinwohl da.

Sach´ bloß?

Als ob es die Abgrenzung der Nachhaltswirtschaft Jagd von den anderen Nachhaltswirtschaften Wald, Feld usw. mit den Mitteln des Rechts nicht schon seit jeher nicht nur gäbe, sondern seit Jahrzehnten als hegerische Aufgabe der „Jäger und Jägerinnen“ nahezu ausnahmlos so gesehen und anerkannt würde. Wo war denn der Herr Minister bisher? Kann man sich auch deshalb fragen, weil er sich gleich anschliessend ein bißchen in den Setz- und Brutzeiten verheddert – kann ja mal vorkommen. Und bei aller Schwammigkeit scheint er auch grundsätzlich gegen die Jagd in Naturschutzgebieten zu sein – mit der schönen Einschränkung, dass die Jagd dann erlaubt sein soll, wenn sie dem Naturschutz dient. Na klar, Herr und Knecht, sozusagen.

Bei der Frage des Verhältnisses von Jagd und Naturschutz hält sich der Herr Minister dann bemüht bedeckt. Man kennt das ja. So richtig hält er uns Jäger jedenfalls nicht für Naturschützer. Und dann findet er auch noch die unsägliche Jagdsteuer gut. Das passt!

Angesichts der politischen Lage in seinem Land kann man nur hoffen, dass er für vieles, was er verwirklichen möchte, keine Mehrheit findet.

Dr. Wolfgang Lipps
JUN.i Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz
Geschäftsführer

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Aug 2010 19

Jagdrechtsquiz – Lösung und neuer Fall


Für alle Freunde des etwas anderen Jagdrechts: der bisherige Fall wird gelöst, und ein schwerer neuer Fall wartet auf die Experten. Einfach auf Jagdrechtsquiz klicken.

Viel Spass und Weidmannsheil
Dr. Wolfgang Lipps
Rechtsanwalt, Geschäftsführer

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