Drei Jagdpächter aus Brandenburg, darunter der Unterzeichnete, haben inzwischen bei den Sozialgerichten Frankfurt/Oder und Berlin Antrag auf Einstweiligen Rechtsschutz gestellt und gem. § 86 b Abs. 1 Ziff. 3 bzw. Abs. 1 Nr 2 SGG beantragt:

im Wege der einstweiligen Anordnung in Bezug auf den Streitgegenstand die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Beitragsbescheid der Antragsgegnerin Az. …. in der Form des Widerspruchsbescheides Az.: … vom … herzustellen.

Anfechtungsklagen können bislang noch nicht erhoben werden, weil es noch keine Widerspruchsbescheide gibt, sondern nur Entscheidungen über die Versagung des vorläufigen Rechtsschutzes

Wir werden an dieser Stelle über den Fortgang der Verfahren berichten.

Dr. Wolfgang Lipps

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