Jagdrechtsquiz (Gewinnspiel)
“Hände hoch!”
1. Der Fall
Herr Isenbrink, der Leiter des Ordnungsamtes, wandert fürbaß durch die Gemarkung von Klein-Kleckersdorf und freut sich an den Blumen, den Bienen und den Vögeln, denn er liebt die Natur. Da sieht er den Krawuttke, wie er, jagdlich gekleidet und den Drilling in der Hand, justament auf eine Leiter am Waldrand steigen will.
Nun hat der Herr Isenbrink gerade gehört, daß der Krawuttke garkeinen Pachtvertrag hat – auf der Versammlung der Jagdgenossenschaft hat man ihm den Zuschlag erteilt, und der gesamte Jagdvorstand hat ihm die Hand geschüttelt und Weidmannsheil gewünscht, und seitdem jagt der Krawuttke da – auf die telefonische Frage von Isenbrink hat der Jagdvorsteher nur gesagt, bei ihnen im Dorf gelte das Wort eines Mannes noch etwas und so weiter.
Damit ist dem Isenbrink klar: der Mann wildert. Als er ihn – schließlich ist er nicht irgendwer, sondern der Leiter des Ordnungsamtes – zur Rede stellen will und deshalb anruft, wirft der Krawuttke auf, nimmt die Beine in die Hand und spurtet zum Waldpfad. “Dahinten hat der sein Auto stehen”, denkt der ortskundige Isenbrink, “und türmen will er”. Und da Isenbrink nicht nur ein Naturfreund, sondern auch sportlich durchtrainiert ist, sprintet er dem Krawuttke hinterher und holt ihn ein. Im Nu hat er ihm in geübtem Polizeigriff den Arm auf den Rücken gedreht, erklärt ihn für festgenommen, und führt ihn ab – etwas unbeholfen, zugegebenermaßen. Stunden später und einigermaßen durchgeschwitzt liefert er den Wilderer bei der Ortspolizei ab.
Damit geht der Ärger los.
2. Die Meinungen
- Der Diensthabende meint, auf den Hochsitz zu klettern sei noch kein Wildern, und schickt den wütenden Krawuttke nachhause.
- Sein Vorgesetzter meint, vom Wildern verstehe er nichts, aber da Isenbrink doch genau gewußt hätte, wen er vor sich hatte, hätte er ihn nicht festnehmen dürfen – das sei nur zur Feststellung der Personalien erlaubt.
- Der Anwalt von Krawuttke hingegen meint, zu Festnahmen seien nur die Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft befugt, nicht aber ein “kleiner Ordnungsamtsleiter”. Dessen Tat sei demzufolge Nötigung.
- Isenbrink besteht darauf: Wer keinen Pachtvertrag hat, wildert.
3. Ihre Lösung:
Es können mehrere Lösungsmöglichkeiten richtig sein.
Wie Sie sehen: Am Anfang ein ganz einfacher Fall
Weidmannsheil !