Der weltweit grösste Teilchenbeschleuniger (Large Hadron Collider – LHC) ist im Oktober 2008 im Europäischen Forschungszentrum CERN bei Genf in Betrieb gegangen. Forscher hoffen auf überraschende und epochale Erkenntnisse.
Allerdings könnten dabei auch, wenn wahrscheinlich nur für sehr kurze Zeit, kleine „Schwarze Löcher“ entstehen. Die hält die Wissenschaft für harmlos.
Nicht so eine in Zürich lebende Deutsche. Sie befürchtet, dass diese schwarzen Löcher den Untergang der Welt herbeiführen könnten, weil die ja die sattsam bekannte Unart besitzen, alle Materie in sich hineinzusaugen (und irgendwo wieder auszuspucken, oder auch nicht). Das, so meint sie, verstösst gegen ihr Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 2 Abs. 2 GG. Plausibel, nicht?
Damit ist sie jetzt allerdings beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Denn sie habe den möglichen Eintritt des Weltuntergangs „nicht schlüssig dargelegt“. Ein Hinweis auf theoretische Wahrscheinlichkeiten, die noch dazu mit der herrschenden wissenschaftlichen Meinung im Widerspruch stünden und so selbst von Unterstützern der Schadenstheorie nicht dargelegt würden, sei nicht hinreichend.
Hoffentlich hat das Bundesverfassungsgericht recht. Sonst ist auch unsere Arbeit für Umwelt und Naturschutz umsonst, wenn die Schorfheide demnächst in ein schwarzes Loch gesogen wird, wo sie sich allerdings dann mit den Finanzmitteln unserer Kommunen wiederfinden würde.

Dr. Wolfgang Lipps
JUN.i Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz

Empfohlene Artikel