Wir über uns

Der Schutz und die Erhaltung unserer natürlichen Umwelt mit allen ihren Lebensformen in Fauna und Flora gewinnt im Zeitalter der Globalisierung einerseits und der Verknappung von Rohstoffen und Energie-Ressourcen andererseits immer mehr an Bedeutung. Unser 2009 gegründetes Institut soll mit seiner strikten Ausrichtung des Gesellschaftszwecks auf das Prinzip der Nachhaltigkeit auch eine Lücke schließen.

Nach § 2 der Satzung ist Zweck unserer Gesellschaft:

  • Beratung und Erstellung von Gutachten auf den Gebieten des Jagdwesens, auch der projekt- und planbezogenen Umweltverträglichkeit, insbesondere Jagdrecht, sowie Umwelt und Naturschutz vor allem bei Eingriffen in und Umgestaltung von Natur und Landschaft,
  • Die Konzeption und Durchführung von Forschungsvorhaben auf den Gebieten Naturschutz, Landnutzung einschließlich Energiegewinnung aus nachwachsenden Rohstoffen, Biotopgestaltung und Biotopnutzung, Tierschutz und Jagdwesen,
  • Die Durchführung von Seminaren und Lehrveranstaltungen insbesondere auf dem Gebiet der Landnutzung und der Organik (Lehre von der Nachhaltigkeit und den Nachhaltswirtschaften insbesondere in Form der Agrarwirtschaft, der Forstwirtschaft und der Wildbewirtschaftung und ihrer rechtlichen Abgrenzungen),
  • Mediation bei Konflikten der naturnahen Nachhaltswirtschaft (Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Wildbewirtschaftung einschließlich der Wildschadensmediation) und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.

Unsere Philosophie

Die Arbeit des Instituts soll vor allem der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und der Wildbewirtschaftung zuarbeiten, daneben auch allen Aspekten des Umweltschutzes und des Schutzes insbesondere der heimischen Flora und Fauna. Sie soll zugleich dazu beitragen, der Nutzung natürlicher Ressourcen des menschlichen Zusammenlebens auch auf dem Gebiet der Energiegewinnung aus nachwachsenden Rohstoffen einerseits zu dienen und andererseits Grenzen zu setzen.

Klammer dieser verschiedenen Tätigkeiten ist der Begriff der Nachhaltigkeit, die ihre philosophische Ausprägung in der Lehre von der „Organik“, einer umfassenden Naturphilosophie, gefunden hat. Grundlage dieser Lehre ist die von der Forstwissenschaft erkannte Tatsache, dass wir die Welt zu treuen Händen erhalten haben, um sie intakt an die nachfolgenden Generationen weiterzugeben; wir dürfen säen und ernten, züchten und entnehmen, aber stets nur den Zuwachs ohne massive Eingriffe in die Substanz. Damit wird ein Grundgesetz menschlicher Einwirkung auf die Natur postuliert. Es gilt allgemein und generell.

Von besonderer (und ältest erkannter) Bedeutung ist die Organik als Lehre von der Nachhaltigkeit allen Wirtschaftens in den Bereichen der Naturnutzung durch Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Wildbewirtschaftung, in die die Energiegewinnung durch Nutzung von Biomasse zunehmend hineinreicht. Alle diese Bereiche sind einzelne „Nachhaltswirtschaften“, deren Wirkungsraum sich naturgemäss überschneidet und damit in den sich überlappenden Zonen zu Wertungskonflikten .

Die Grenzen der Konfliktbereiche werden in einer zivilisatorischen Gesellschaft immer mit Mitteln des Rechts gezogen, wobei auch wieder Rechtskonflikte zufolge von Wertungskonflikten auftreten können.